Kristina Stark

Junior Growth Manager

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ONINO bietet Infrastruktur für regulierte tokenisierte Finanzierung in der EU und der Schweiz an.

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Quick Takeaway

Tokenisierung schafft die technischen Voraussetzungen für Liquidität, doch Liquidität selbst erfordert aktive Käufer, regulierte Handelsplätze und Markttiefe. Das DLT-Pilotregime der EU bietet eine Sandbox für tokenisierte Handelsplätze, MiFID II regelt den Handel. Aktuell: dünne Orderbücher, begrenzte Interoperabilität, keine dedizierten Market Maker. Die Richtung ist klar, doch institutionelle Sekundärmärkte befinden sich noch im Aufbau.

Sekundärmärkte in der Tokenisierung: Funktionsweise, EU-Regulierung und der Weg zur Liquidität

Ein Sekundärmarkt ist der Ort, an dem Investoren tokenisierte Wertpapiere nach der Erstemission untereinander kaufen und verkaufen. Ohne funktionierende Sekundärmärkte sind tokenisierte Wertpapiere faktisch gebundene Vermögenswerte, denn ein Investor hat ohne sie keine standardisierte Möglichkeit, seine Position vor Fälligkeit zu veräußern.

Tokenisierung schafft die technischen Voraussetzungen für Liquidität (Bruchteilseigentum, programmierbare Transfers, Blockchain-basierte Buchführung), doch Liquidität selbst erfordert aktive Käufer, regulierte Handelsplätze und ausreichende Markttiefe. Stand 2026 wird diese Infrastruktur in Europa aufgebaut, ist aber noch nicht ausgereift.

Primärmarkt vs. Sekundärmarkt

  1. Primärmarkt: Der Emittent verkauft ein neu geschaffenes Wertpapier direkt an Investoren. Das Kapital fließt von Investoren zum Emittenten. Reguliert durch Prospektverordnung, VermAnlG oder ECSPR.

  2. Sekundärmarkt: Der ursprüngliche Investor verkauft seinen Token an einen anderen Investor. Der Emittent ist keine direkte Transaktionspartei mehr. Reguliert durch MiFID II (Handelsplatzregulierung).

Die Tatsache, dass ein Wertpapier auf einer Blockchain emittiert wurde, befreit es nicht von diesen Anforderungen.

Das Liquiditätsproblem in Private Markets

Typische Private-Market-Instrumente wie Nachrangdarlehen, Genussrechte oder Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen sind in ihrer traditionellen Form bilaterale Verträge ohne Börsenzulassung, Orderbuch oder standardisierten Übertragungsmechanismus. Der Investor ist für die gesamte Laufzeit gebunden, oft zwei bis zehn Jahre oder mehr.

Die Folgen dieser Illiquidität: Investoren verlangen höhere Renditen als Liquiditätsprämie, Emittenten tragen höhere Kapitalkosten, und die Anlageklasse bleibt für Investoren unzugänglich, die lange Lock-up-Perioden nicht akzeptieren können.

Tokenisierung macht das Instrument technisch übertragbar: Eigentumsnachweis in Echtzeit, programmatische Transferrestriktionen über Smart Contracts, prinzipielle Verkaufsmöglichkeit an jeden berechtigten Käufer im Netzwerk. Die Lücke zwischen technischer Übertragbarkeit und tatsächlicher Liquidität bleibt jedoch groß. Ein übertragbarer Token ist nicht dasselbe wie ein Token, der jederzeit einen Käufer zu einem fairen Preis findet.

EU-Regulierung für den tokenisierten Sekundärhandel

  • MiFID II: Ankerregulierung. Tokenisierte Wertpapiere, die als Finanzinstrumente qualifizieren, unterliegen denselben Handelsregeln wie traditionelle Gegenstücke. Drei relevante Handelsplatztypen: Regulierte Märkte (RMs), Multilaterale Handelssysteme (MTFs, aktuell die relevanteste Kategorie) und Organisierte Handelssysteme (OTFs).

  • DLT-Pilotregime (Verordnung (EU) 2022/858): Sandbox-Rahmen seit März 2023 für DLT-basierte Marktinfrastrukturen mit gezielten Ausnahmen von MiFID II und CSDR. Volumenschwelle: 9 Milliarden Euro. Temporär, ESMA-Überprüfung steht aus.

  • MiCA: Reguliert Krypto-Assets, die nicht als Finanzinstrumente qualifizieren (Stablecoins, Utility Token). Tokenisierte Wertpapiere unter MiFID II sind ausdrücklich ausgenommen.

  • ECSPR: Regelt grenzüberschreitendes Crowdfunding, schafft aber keinen eigenen Sekundärmarktrahmen.

Wie der tokenisierte Sekundärhandel funktioniert

  1. Listing: Verkäufer stellt Token auf lizenziertem Handelsplatz zum Verkauf

  2. Matching: Handelsplatz gleicht Verkaufs- mit Kauforder ab

  3. Compliance-Prüfung: Smart Contract verifiziert KYC/AML, Anlegerklassifizierung, Jurisdiktionsbeschränkungen und Haltefristen

  4. Settlement: Trade wird on-chain abgewickelt, Token wechselt die Wallet, Zahlung erfolgt per Fiat, Stablecoin oder tokenisiertem Bargeld

  5. Geschwindigkeit: Settlement nahezu in Echtzeit (T+0), verglichen mit T+2 an traditionellen europäischen Wertpapiermärkten

Der ERC-3643-Standard setzt identitätsbasierte Compliance auf Protokollebene durch. Nur verifizierte und gewhitelistete Wallets können Token empfangen. Die Compliance folgt dem Token selbst, nicht der Plattform.

Was noch fehlt

  • Geringe Liquiditätstiefe: Wenige Handelsplätze, begrenzte Orderbücher, weite Bid-Ask-Spreads. Institutionelle zögern, weil Liquidität dünn ist, und Liquidität bleibt dünn, weil institutionelle Beteiligung fehlt.

  • Fehlende Interoperabilität: Token auf einer Blockchain sind nicht automatisch auf einer anderen handelbar. Plattformübergreifende Standards verbessern sich, vollständige Interoperabilität ist aber nicht erreicht.

  • Reifende Custody-Infrastruktur: Institutionelle benötigen regulierte Verwahrstellen mit denselben rechtlichen Schutzmaßnahmen wie für traditionelle Vermögenswerte. Die Landschaft ist fragmentiert.

  • Unterentwickelte Preisfindung: Fehlende Market Maker, NAV-basierte Preisfindung lässt sich nicht direkt auf frei handelbare Token übertragen.

Vergleich: Traditionelle Private Markets vs. tokenisierter Sekundärhandel


Merkmal

Traditionelle Private Markets

Tokenisiert (aktuell)

Tokenisiert (Zielzustand)

Übertragbarkeit

Bilateral, manuell, langsam

On-Chain, programmierbar, schnell

On-Chain, programmierbar, sofort

Compliance-Durchsetzung

Handelsplatzweise, manuell

Im Token eingebettet (Smart Contract)

Im Token eingebettet (Smart Contract)

Settlement

T+2 oder länger

Nahezu Echtzeit (T+0 möglich)

Echtzeit (T+0)

Investorenzugang

Auf ursprüngliche Parteien beschränkt

Breiter, aber begrenzt

Offen über interoperable Handelsplätze

Preisfindung

Intransparent, bilateral

Begrenzte Orderbücher

Transparent, Market-Maker-gestützt

Regulierung

Variiert nach Jurisdiktion

DLT-Pilotregime, MiFID II (Sandbox)

Permanente EU-Gesetzgebung

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FAQ

Was ist ein Sekundärmarkt in der Tokenisierung? Ein Sekundärmarkt ermöglicht den Handel tokenisierter Wertpapiere nach der Erstemission. Investoren kaufen und verkaufen untereinander, wobei Smart Contracts die Compliance automatisch durchsetzen.

Können tokenisierte Wertpapiere frei gehandelt werden? Nicht im Sinne unregulierten Krypto-Handels. Tokenisierte Wertpapiere unter MiFID II dürfen nur an lizenzierten Handelsplätzen gehandelt werden, der Smart Contract prüft vor jeder Übertragung KYC/AML und Anlegerklassifizierung.

Warum sind Sekundärmärkte für tokenisierte Wertpapiere noch illiquide? Die technische Infrastruktur existiert, aber institutionelle Beteiligung bleibt begrenzt, Interoperabilität zwischen Plattformen ist unvollständig, und das DLT-Pilotregime befindet sich in der Frühphase.

Zusammenfassung

  • Ein Sekundärmarkt ermöglicht den Handel digitaler Wertpapiere nach der Erstemission mit automatischer Compliance-Durchsetzung durch Smart Contracts

  • Das EU-Regulierungsgerüst basiert auf MiFID II, dem DLT-Pilotregime und der CSDR

  • Tokenisierung schafft technische Voraussetzungen für Liquidität, tatsächliche Liquidität hängt von Markttiefe, institutioneller Beteiligung und Interoperabilität ab

  • Der aktuelle Zustand ist geprägt von dünner Liquidität, begrenzter Interoperabilität und einem Sandbox-Regime in der Frühphase

  • Die Entwicklungsrichtung zeigt klar zu funktionierenden, regulierten Sekundärmärkten in der EU

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