EBENE 1

Was emittieren Sie – und an wen?

Instrument und Angebotsvolumen bestimmen Ihre Offenlegungspflicht: Wertpapierprospekt, Wertpapier-Informationsblatt oder Vermögensanlagen-Informationsblatt – und ob MiFID II oder ECSPR den Vertrieb berühren. Eine klassische und eine tokenisierte Anleihe tragen dieselben Ebene-1-Pflichten.

EBENE 2

Tokenisieren Sie?

Die Begebung des Instruments als Kryptowertpapier gemäß eWpG bringt eine zusätzliche Anforderung mit sich: Registrierung in einem Kryptowertpapierregister unter Verwaltung eines lizenzierten Betreibers sowie eine §20-Meldung an die BaFin. Sollte Ihr Token kein Wertpapier darstellen (etwa ein Utility Token oder E-Geld-Token), findet stattdessen MiCA Anwendung.

AUSWAHL NACH DEM, WAS SIE EMITTIEREN

Was Sie emittieren können – die Instrumentenwahl

Was Sie emittieren können – die Instrumentenwahl

EU-Prospektverordnung / WpPG

Regelt öffentliche Angebote von Wertpapieren wie Anleihen und Schuldverschreibungen. Ein Wertpapier-Informationsblatt ist von 100 Tsd. € bis 8 Mio. € erforderlich; ab 8 Mio. € ein vollständiger Prospekt.

VermAnlG

Regelt Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen und Genussrechte. Ein Vermögensanlagen-Informationsblatt wird bei der BaFin hinterlegt, mit prospektfreien Wegen nach § 2 und § 2a VermAnlG.

MiFID II

Regelt Wertpapiere und Investmentdienstleistungen. Ihre Regelungen gelten sowohl für das Instrument selbst als auch für dessen Vertrieb.

ECSPR

Reguliert Schwarmfinanzierungsdienstleister. Gilt EU-weit für Plattform-finanzierte Kapitalaufnahmen bis zu 5 Mio. €.

KAGB / KryptoFAV

Regelt Fonds und Kryptofonds-Anteile. Setzt Fondsgenehmigung voraus und enthält dedizierte Regelungen für tokenisierte Fondsanteile.

eWpG

Regelt die elektronische und die Kryptowertpapier-Form. Das Wertpapier wird in ein von einem lizenzierten Betreiber geführtes Kryptowertpapierregister eingetragen, ergänzt um eine §20-Meldung an die BaFin.

INSTRUMENT AN REGELWERK ANPASSEN – KONVENTIONELL ODER TOKENISIERT

Welches Instrument, welches Regelwerk

Wählen Sie zuerst das Instrument; das Regelwerk folgt dann. Dasselbe Instrument kann konventionell oder als Kryptowertpapier begeben werden – das Offenlegungsdokument ist in beiden Fällen identisch. Tokenisierung fügt einfach die eWpG- (oder KryptoFAV-)Ebene hinzu.

UNTERNEHMENSANLEIHE

Fremdkapital mit WIB oder Prospekt aufnehmen

Eine Unternehmensanleihe ist ein Wertpapier nach deutschem Wertpapierrecht. Die Emission am freien Markt läuft zwischen €100Tsd. und €8Mio. über ein WIB (Wertpapier-Informationsblatt), darüber ist ein vollständiger Prospekt erforderlich. Tokenisiert als Kryptowertpapier kommen ein eWpG-Registereintrag und eine §20-BaFin-Meldung hinzu – die übrigen Pflichten bleiben identisch.

NACHRANGDARLEHEN

Strukturiertes Fremdkapital im Vermögensanlagen-Regime

Ein Nachrangdarlehen ist eine regulierte Kapitalanlage, kein Wertpapier, und unterliegt dem VermAnlG. Die Emission am freien Markt nutzt ein Vermögensanlagen-Informationsblatt innerhalb gesetzlicher Ausnahmeregelungen. Bei Strukturierung als Kryptowertpapier mit rechtlicher Beratung kommt ein eWpG-Registereintrag als digitale Schicht hinzu.

GEWINNBETEILIGUNGSRECHT

Hybridkapital, Klassifizierung folgt der Struktur

Ein Gewinnbeteiligungsrecht kann je nach Struktur entweder ein Wertpapier oder eine regulierte Kapitalanlage sein. Die Klassifizierung muss von Anfang an mit rechtlicher Beratung geklärt werden, da das Offenlegungsdokument – Informationsblatt oder Prospekt – davon abhängt. Die tokenisierte Form ergänzt einen eWpG-Registereintrag.

PARTIZIPATIONSDARLEHEN

Gewinnabhängiges Fremdkapital als regulierte Kapitalanlage

Ein Partizipationsdarlehen ist eine regulierte Kapitalanlage, bei welcher der Darlehensgeber an Gewinnen partizipiert. Die Offenlegung läuft über ein Vermögensanlagen-Informationsblatt. Wo sinnvoll, lässt sich die eWpG-Ebene für eine Kryptowertpapierstrukturierung ergänzen.

DER EMITTENT (SIE)

Die Emission erfordert keine Lizenz

Offenlegung statt Lizenz

Die Ausgabe eigener Wertpapiere oder Kapitalanlagen ist keine lizenzpflichtige Dienstleistung – weder konventionell noch tokenisiert. Was erforderlich ist: Offenlegung – ein Prospekt oder Informationsblatt, maßgeschneidert auf das Instrument und die Angebotsgröße.

DIE PLATTFORM (ONINO)

Wo die Lizenz liegt

ONINO integriert die lizenzierten Partner

Ein Kryptowertpapierregister muss von einem lizenzierten Betreiber geführt werden, und die Platzierung oder Vermittlung fremder Wertpapiere ist ein lizenzpflichtiges Geschäft. ONINO stellt diese Ebenen bereit – wer seine Emission über unsere Infrastruktur abwickelt, wird dadurch nicht selbst zum Intermediär.

COMPLIANCE & VERTRAUEN

Ist ONINO regulierungskonform?

ONINO betreibt konventionelle und tokenisierte Emissionen auf derselben Infrastruktur – Compliance ist von Anfang an integriert, nicht nachträglich ergänzt. Ihr konkretes Angebot wird vor dem Go-Live stets rechtlich geprüft. ONINO unterstützt dies mit:

- Lizenziertes elektronisches Wertpapierregister, geführt von einem registrierten Betreiber

- Identitätsprüfung, Screening und revisionssichere Aufzeichnungen zu jedem Investor

- Offenlegungsdokumente, erstellt und eingereicht mit registrierten Rechtspartnern

- Unabhängig geprüfte Sicherheit: ISO 27001 und SOC 2 Typ II

ONINO betreibt die klassische und die tokenisierte Emission auf derselben Infrastruktur – Compliance ist von Anfang an integriert, nicht nachträglich hinzugefügt. Ihr spezifisches Angebot wird vor dem Go-Live stets rechtlich geprüft.

ONINO unterstützt dies durch:

  • ein lizenziertes elektronisches Wertpapierregister, geführt von einem registrierten Betreiber

  • Identitätsprüfung, Screening und revisionssichere Aufzeichnungen zu jedem Investor

  • Erstellung und Einreichung von Offenlegungsdokumenten mit registrierten Rechtspartnern

  • unabhängig geprüfte Sicherheit: ISO 27001 und SOC 2 Typ II

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