EBENE 1
Was emittieren Sie – und an wen?
Instrument und Angebotsvolumen bestimmen Ihre Offenlegungspflicht: Wertpapierprospekt, Wertpapier-Informationsblatt oder Vermögensanlagen-Informationsblatt – und ob MiFID II oder ECSPR den Vertrieb berühren. Eine klassische und eine tokenisierte Anleihe tragen dieselben Ebene-1-Pflichten.
EBENE 2
Tokenisieren Sie?
Die Begebung des Instruments als Kryptowertpapier gemäß eWpG bringt eine zusätzliche Anforderung mit sich: Registrierung in einem Kryptowertpapierregister unter Verwaltung eines lizenzierten Betreibers sowie eine §20-Meldung an die BaFin. Sollte Ihr Token kein Wertpapier darstellen (etwa ein Utility Token oder E-Geld-Token), findet stattdessen MiCA Anwendung.
AUSWAHL NACH DEM, WAS SIE EMITTIEREN
EU-Prospektverordnung / WpPG
Regelt öffentliche Angebote von Wertpapieren wie Anleihen und Schuldverschreibungen. Ein Wertpapier-Informationsblatt ist von 100 Tsd. € bis 8 Mio. € erforderlich; ab 8 Mio. € ein vollständiger Prospekt.
VermAnlG
Regelt Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen und Genussrechte. Ein Vermögensanlagen-Informationsblatt wird bei der BaFin hinterlegt, mit prospektfreien Wegen nach § 2 und § 2a VermAnlG.
MiFID II
Regelt Wertpapiere und Investmentdienstleistungen. Ihre Regelungen gelten sowohl für das Instrument selbst als auch für dessen Vertrieb.
ECSPR
Reguliert Schwarmfinanzierungsdienstleister. Gilt EU-weit für Plattform-finanzierte Kapitalaufnahmen bis zu 5 Mio. €.
KAGB / KryptoFAV
Regelt Fonds und Kryptofonds-Anteile. Setzt Fondsgenehmigung voraus und enthält dedizierte Regelungen für tokenisierte Fondsanteile.
eWpG
Regelt die elektronische und die Kryptowertpapier-Form. Das Wertpapier wird in ein von einem lizenzierten Betreiber geführtes Kryptowertpapierregister eingetragen, ergänzt um eine §20-Meldung an die BaFin.
INSTRUMENT AN REGELWERK ANPASSEN – KONVENTIONELL ODER TOKENISIERT
Welches Instrument, welches Regelwerk
Wählen Sie zuerst das Instrument; das Regelwerk folgt dann. Dasselbe Instrument kann konventionell oder als Kryptowertpapier begeben werden – das Offenlegungsdokument ist in beiden Fällen identisch. Tokenisierung fügt einfach die eWpG- (oder KryptoFAV-)Ebene hinzu.

UNTERNEHMENSANLEIHE
Fremdkapital mit WIB oder Prospekt aufnehmen
Eine Unternehmensanleihe ist ein Wertpapier nach deutschem Wertpapierrecht. Die Emission am freien Markt läuft zwischen €100Tsd. und €8Mio. über ein WIB (Wertpapier-Informationsblatt), darüber ist ein vollständiger Prospekt erforderlich. Tokenisiert als Kryptowertpapier kommen ein eWpG-Registereintrag und eine §20-BaFin-Meldung hinzu – die übrigen Pflichten bleiben identisch.
NACHRANGDARLEHEN
Strukturiertes Fremdkapital im Vermögensanlagen-Regime
Ein Nachrangdarlehen ist eine regulierte Kapitalanlage, kein Wertpapier, und unterliegt dem VermAnlG. Die Emission am freien Markt nutzt ein Vermögensanlagen-Informationsblatt innerhalb gesetzlicher Ausnahmeregelungen. Bei Strukturierung als Kryptowertpapier mit rechtlicher Beratung kommt ein eWpG-Registereintrag als digitale Schicht hinzu.


GEWINNBETEILIGUNGSRECHT
Hybridkapital, Klassifizierung folgt der Struktur
Ein Gewinnbeteiligungsrecht kann je nach Struktur entweder ein Wertpapier oder eine regulierte Kapitalanlage sein. Die Klassifizierung muss von Anfang an mit rechtlicher Beratung geklärt werden, da das Offenlegungsdokument – Informationsblatt oder Prospekt – davon abhängt. Die tokenisierte Form ergänzt einen eWpG-Registereintrag.
PARTIZIPATIONSDARLEHEN
Gewinnabhängiges Fremdkapital als regulierte Kapitalanlage
Ein Partizipationsdarlehen ist eine regulierte Kapitalanlage, bei welcher der Darlehensgeber an Gewinnen partizipiert. Die Offenlegung läuft über ein Vermögensanlagen-Informationsblatt. Wo sinnvoll, lässt sich die eWpG-Ebene für eine Kryptowertpapierstrukturierung ergänzen.

DER EMITTENT (SIE)
Die Emission erfordert keine Lizenz
Offenlegung statt Lizenz
Die Ausgabe eigener Wertpapiere oder Kapitalanlagen ist keine lizenzpflichtige Dienstleistung – weder konventionell noch tokenisiert. Was erforderlich ist: Offenlegung – ein Prospekt oder Informationsblatt, maßgeschneidert auf das Instrument und die Angebotsgröße.
DIE PLATTFORM (ONINO)
Wo die Lizenz liegt
ONINO integriert die lizenzierten Partner
Ein Kryptowertpapierregister muss von einem lizenzierten Betreiber geführt werden, und die Platzierung oder Vermittlung fremder Wertpapiere ist ein lizenzpflichtiges Geschäft. ONINO stellt diese Ebenen bereit – wer seine Emission über unsere Infrastruktur abwickelt, wird dadurch nicht selbst zum Intermediär.

COMPLIANCE & VERTRAUEN




