Regulation
Digital Equity für Startups: Kapitalbeschaffung durch regulierte Wertpapiere
Wie EU-Start-ups Kapital durch regulierte digitale Aktienemissionen beschaffen. Behandelt werden MiFID II, die Prospektverordnung, die Schwellenwerte der ECSPR sowie die Funktionsweise von Security-Token-Angeboten.

Lukas Wipf
CPO & Mitgründer


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ONINO bietet Infrastruktur für regulierte tokenisierte Finanzierung in der EU und der Schweiz an.
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Quick Takeaway
Digitales Eigenkapital ist keine Kryptowährung. Es handelt sich um herkömmliche Aktien, die statt in Form von Papierurkunden in einem regulierten digitalen Register erfasst werden, wobei Smart Contracts für die Aktualisierung der Kapitaltabelle, Ausschüttungen und Übertragungen sorgen. Die meisten Kapitalbeschaffungen von Start-ups liegen unter der Prospektschwelle von 8 Mio. EUR, wodurch sie für eine vereinfachte Offenlegung oder eine vollständige Befreiung in Frage kommen. Die EU-Crowdfunding-Verordnung (ECSPR) ermöglicht grenzüberschreitende Kapitalbeschaffungen von bis zu 5 Mio. EUR über eine einzige Lizenz mit Passrecht. Gründer benötigen vor allem eine rechtliche Strukturierung und die erforderlichen Unterlagen für Investoren.
Digital Equity für Startups: Kapital durch regulierte Wertpapiere beschaffen
Der Prozess der Emission von Unternehmensanteilen hat sich seit Jahrzehnten nicht wesentlich verändert. Startups verlassen sich nach wie vor auf Aktionärsvereinbarungen, Cap-Table-Tabellen und rechtliche Verfahren, die für Papierzertifikate ausgelegt sind. Digital Equity verändert die zugrunde liegende Infrastruktur, nicht die rechtliche Struktur. Ein Startup, das Eigenkapital über eine regulierte digitale Wertpapierplattform ausgibt, gibt immer noch Anteile aus. Der Unterschied besteht darin, dass diese Anteile in einem Blockchain-Register erfasst, über Smart Contracts verwaltet und durch einen konformen Onboarding-Prozess an Investoren verteilt werden.
Digital Equity vs. traditionelle Aktien: Was sich tatsächlich ändert
Ein digital Equity-Token stellt denselben rechtlichen Anspruch wie eine herkömmliche Aktie dar: Eigentum an einem Unternehmen, Anspruch auf Dividenden, wo zutreffend, und Stimmrechte, sofern das Instrument diese verleiht. Was sich ändert, ist die Betriebsebene. Anstelle eines Papierzertifikats oder eines Tabellenkalkulationseintrags bei einer Anwaltskanzlei befindet sich der Eigentumsnachweis in einem regulierten digitalen Register. Transfers werden durch Smart Contracts anstatt durch manuelle Registeraktualisierungen abgewickelt, und das Anleger-Onboarding folgt einem strukturierten KYC/AML-Workflow, der in die Ausgabebühne integriert ist.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie häufig missverstanden wird. Digitales Eigenkapital ist kein Kryptoprodukt. Es handelt sich nicht um ein ICO und es trägt keine der regulatorischen Unklarheiten, die Versorgungs-Token oder an Börsen gelistete Kryptowährungen umgeben. Ein digitales Eigenkapitalinstrument, das gemäß den EU-Wertpapiergesetzen ausgegeben wird, ist für alle regulatorischen Zwecke ein Finanzinstrument, das denselben Regeln wie jedes andere Wertpapier unterliegt.
Die praktischen Vorteile für Gründer sind eher prozessual als strukturell. Cap-Table-Aktualisierungen erfolgen automatisch, wenn Tokens übertragen werden. Anlegerausschüttungen können direkt in den Smart Contract programmiert werden. Liquidität am Sekundärmarkt, wenn vorhanden, wird über konforme Venues anstelle von manuellen Aktienübertragungsvereinbarungen abgewickelt. Die rechtlichen Rechte, die an die Aktien gebunden sind, bleiben während des gesamten Prozesses unverändert.
Der regulatorische Rahmen: MiFID II, Prospektverordnung und die EU-Crowdfunding-Verordnung
Drei regulatorische Instrumente bestimmen, wie ein Startup in der EU digitales Eigenkapital ausgeben kann.
MiFID II klassifiziert Wertpapier-Token als Finanzinstrumente, was bedeutet, dass jede Plattform, die deren Ausgabe oder Handel erleichtert, unter einer angemessenen Genehmigung operieren muss. Daher ist die Wahl des Infrastruktur-Anbieters von Bedeutung: Eine unregulierte Ausgabenplattform schafft regulatorische Risiken für den Emittenten.
Die EU-Prospektverordnung legt fest, wann ein formeller Prospekt erforderlich ist. Für Angebote unter EUR 1 Million innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums können die Mitgliedstaaten eine vollständige Ausnahmeregelung gewähren. Für Angebote zwischen EUR 1 Million und EUR 8 Millionen reicht in den meisten Rechtsordnungen ein vereinfachtes Offenlegungsdokument aus. Erst über EUR 8 Millionen wird ein vollständiger BaFin-geprüfter oder gleichwertiger Prospekt obligatorisch. Diese Schwellenstruktur bedeutet, dass die meisten Kapitalbeschaffungen von Startups in der frühen Phase in die vereinfachten oder ausgenommenen Kategorien fallen, was den rechtlichen Aufwand erheblich verringert.
Die EU-Crowdfunding-Verordnung (ECSPR), die seit 2021 in Kraft ist, hat einen spezifischen Rahmen für investitionsbasiertes Crowdfunding bis zu EUR 5 Millionen geschaffen. Plattformen, die unter dieser Regelung arbeiten, können Aktien- und Schuldenangebote an Privat- und Berufsanleger in der gesamten EU unter einer einzigen Lizenz erleichtern. Für Startups bedeutet dies den Zugang zu einer grenzüberschreitenden Anlegerbasis über einen einzigen regulierten Kanal.
Wie ein Security Token Offering in der Praxis funktioniert
Ein Security Token Offering (STO) ist der formale Prozess, mit dem ein Unternehmen reguliertes digitales Eigenkapital an Investoren ausgibt. Der Begriff beschreibt die Mechanik des Angebots, nicht eine separate Anlageklasse. Das zugrunde liegende Instrument ist ein Wertpapier; der Token ist lediglich die Form, die es annimmt.
Der Prozess folgt einer definierten Sequenz. Zuerst wird die rechtliche Struktur des Instruments festgelegt: Welche Rechte verleiht der Token, unter welcher Gerichtsbarkeit und unter welcher Ausnahme- oder Prospekterfordernis. Zweitens wird der Token auf der Ausgabebühne gestaltet und bereitgestellt. Drittens werden Investoren durch KYC/AML-Verifizierung eingebunden und im Smart Contract freigeschaltet, was sicherstellt, dass nur berechtigte Investoren das Instrument halten können. Viertens wird das Angebot geöffnet, Abonnements werden gesammelt und Tokens verteilt. Nach der Emission kümmert sich die Plattform um Cap-Table-Management, Unternehmensaktionen und alle Aktivitäten auf dem Sekundärmarkt.
Die Plattform von ONINO kümmert sich um die technische und konforme Infrastruktur in dieser gesamten Sequenz. Gründer müssen keinen separaten KYC-Anbieter, Smart-Contract-Entwickler oder Compliance-Berater unabhängig beschaffen. Die Plattform bietet die regulierte Ausgabenumgebung, den Anleger-Onboarding-Workflow und die Management-Tools nach der Emission in einem einzigen integrierten Stack.
Was Gründer vorbereiten müssen, bevor sie digitales Eigenkapital ausgeben
Rechtliche Strukturierung ist der erste und entscheidende Schritt. Dies bedeutet die Entscheidung über den Instrumententyp (Stammaktien, Vorzugsaktien, Genussrechte), die anwendbare Ausnahme- oder Prospekterfordernis und die Anlegerkriterien. Diese Arbeit wird mit einem Wertpapierrechtsanwalt durchgeführt und bestimmt den Rahmen für das gesamte Angebot.
Anlegerdokumentation folgt aus der rechtlichen Struktur. Abhängig von der Angebotsgröße und dem anwendbaren Rahmen umfasst diese ein Informationsmemorandum, ein Key-Investment-Information-Sheet (KIIS) nach der Crowdfunding-Verordnung oder einen vollständigen Prospekt.
Anlegerbereitschaft ist das dritte Element. Kapitalbeschaffungen durch digitales Eigenkapital ziehen ein anderes Anlegerprofil an als traditionelle Venture-Runden. Das Verständnis der Sekundärmarktbedingungen, der Sperrfristen und der Berichtsverpflichtungen, die mit einem regulierten Angebot verbunden sind, hilft Gründern, realistische Erwartungen bei ihrer Anlegerbasis zu setzen.
Bereit für den Start?
Die Infrastruktur von ONINO kümmert sich von Anfang an um die Einhaltung der Vorschriften, das Anleger-Onboarding und das Reporting - so können Sie sich auf die Strukturierung Ihres Geschäfts und den Aufbau Ihrer Anlegerbasis konzentrieren. Plattformen sind in weniger als 24 Stunden live, ohne dass ein interner technischer Aufbau erforderlich ist.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einem STO und einem ICO?
Ein Security Token Offering gibt regulierte Finanzinstrumente heraus, die durch EU-Wertpapiergesetze geregelt sind, mit obligatorischem KYC/AML, Anlegerberechtigungsvoraussetzungen und Prospekterfordernissen, abhängig von der Angebotsgröße. Ein Initial Coin Offering gibt Nutzungs- oder Governance-Token aus, die nicht als Finanzinstrumente klassifiziert sind und außerhalb des Wertpapierregulierungsrahmens operieren. Die beiden sind rechtlich unterschiedlich.
Welche EU-Vorschriften gelten für digitale Eigenkapitalemissionen?
Die primären Rahmenwerke sind MiFID II, die EU-Prospektverordnung und die EU-Crowdfunding-Verordnung (ECSPR) für Angebote bis zu EUR 5 Millionen über lizenzierte Plattformen. Nationales Recht, wie Deutschlands eWpG, fügt spezifische Anforderungen nach Gerichtsbarkeit hinzu.
Benötigen Startups einen Prospekt, um Digital Equity auszugeben?
Nicht unbedingt. Angebote unter EUR 1 Million pro Jahr sind typischerweise ausgenommen. Angebote zwischen EUR 1 Million und EUR 8 Millionen qualifizieren sich für ein vereinfachtes Offenlegungsregime. Nur Kapitalerhöhungen über EUR 8 Millionen erfordern einen vollständigen Prospekt, genehmigt von der entsprechenden nationalen Regulierungsbehörde.
Können Privatanleger an einer digitalen Eigenkapitalemission teilnehmen?
Ja, vorbehaltlich der Berechtigungskriterien. Im Rahmen der EU-Crowdfunding-Verordnung können Privatanleger bis zu bestimmten Investitionslimits pro Projekt und Jahr teilnehmen, wobei zusätzliche Wissensbewertungen erforderlich sind, die über bestimmten Schwellenwerten liegen.
Zusammenfassung
Digitale Eigenkapital-Tokens sind unter EU-Recht regulierte Finanzinstrumente, die sich von Kryptotoken oder ICOs unterscheiden
Prospektausnahmeverordnungen gelten unter EUR 1 Million; vereinfachte Offenlegung gilt zwischen EUR 1 Million und EUR 8 Millionen
Die EU-Crowdfunding-Verordnung (ECSPR) ermöglicht grenzüberschreitende Kapitalbeschaffungen bis zu EUR 5 Millionen über eine einzige passportierte Lizenz
Ein STO ist ein Verfahren zur Ausgabe von regulierten digitalen Eigenkapitalen, keine separate Anlageklasse
Gründer benötigen rechtliche Strukturierung, Anlegerdokumentation und eine regulierte Infrastrukturplattform vor dem Start
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie dies in Ihrem Unternehmen umsetzen können?
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