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ONINO bietet Infrastruktur für digitale & tokenisierte Finanzierung.

TL;DR

Einen Vermögenswert zu tokenisieren heißt in der Praxis meist: Ihr Unternehmen begibt eine Anleihe, und wer sie hält, steht in einem digitalen Register statt in einer Excel-Liste. Der Weg führt über sieben Schritte: Gesellschaft und Anleihe strukturieren, die Form des Registers wählen, das Angebotsdokument erstellen, Anleger ansprechen, Anleger prüfen und aufnehmen, Eigentum eintragen und Token liefern, Zinsen zahlen und berichten. Dieser Leitfaden begleitet einen fiktiven Solarpark durch jeden Schritt, mit deutschem Recht im Mittelpunkt, dem Blick nach Österreich und einem Vergleich mit vier weiteren EU-Ländern.

Angenommen, Ihr Unternehmen betreibt zwei Solarparks in Deutschland, mitfinanziert von rund 400 Privatanlegern. Park drei braucht 4 Mio. EUR. Diesmal soll jede Beteiligung in einem digitalen Register stehen, damit die nächste Runde nicht wieder mit einer Tabelle beginnt. Wenn das Thema neu für Sie ist, lohnt der Einstieg über unsere Seite Tokenisierung einfach erklärt.

Lässt sich ein Sachwert wie ein Solarpark tokenisieren?

Ja. Ein Solarpark lässt sich tokenisieren, wie fast jeder Vermögenswert mit klarem Eigentümer und einem Wert, den Anleger nachvollziehen können. Das gilt für Gebäude, Fonds und auch für die Güter aus unserem Leitfaden zur Tokenisierung von Edelmetallen und Rohstoffen. Im Register steht der Anspruch des Anlegers. Der Park selbst bleibt, wo er ist.

Park drei gehört einer Gesellschaft, die nur für dieses Projekt gegründet wurde. Sie baut und betreibt den Park. Die Anleger zeichnen ihre Anleihe: ein Darlehen an die Gesellschaft, das verzinst und am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird.

Wie tokenisiert man einen Vermögenswert, Schritt für Schritt?

Wer in der EU einen Vermögenswert tokenisieren will, durchläuft sieben Schritte: Gesellschaft und Anleihe strukturieren, die Form des Registers wählen, das Angebotsdokument erstellen, Anleger ansprechen, Anleger prüfen und aufnehmen, Eigentum eintragen und Token liefern, dann Zinsen zahlen und berichten. In jedem Schritt handelt entweder Ihr Unternehmen oder ein lizenzierter Partner.

Die Regeln innerhalb eines Schritts können sich von Land zu Land unterscheiden. Wir zeigen den Ablauf zunächst nach deutschem Recht; die Tabelle weiter unten zeigt, was in Österreich und vier weiteren Ländern anders ist. Wo die Tabelle schweigt, fragen Sie eine Kanzlei vor Ort.


So lesen Sie die Grafik: Jede Markierung zeigt, wer in diesem Schritt handelt: Ihr Unternehmen, der Registerführer oder ein anderer lizenzierter Partner wie ein Zahlungsdienstleister. Rechts die Beispielanleihe: 4 Mio. EUR von 400 bestehenden Anlegern.

Schritt 1: Gesellschaft und Anleihe strukturieren

Ihr Unternehmen legt mit seiner Kanzlei fest, was die Anleger kaufen. Meist ist das eine Anleihe. Eine Gesellschaft, die ein eigenes operatives Geschäft betreibt, etwa einen Solarpark, gilt nach den Fondsregeln (in Deutschland das Kapitalanlagegesetzbuch, KAGB) in der Regel nicht als Fonds. Ein Fonds sammelt Geld von mehreren Anlegern ein und legt es nach einer festgelegten Strategie für sie an.

Legen Sie in den Anleihebedingungen fest, wie die Gläubiger über Änderungen abstimmen. Die Anleihe von Park drei zahlt einen festen Jahreszins; ihre Bedingungen regeln, wie die 400 Gläubiger abstimmen.

Schritt 2: Die Form des Registers wählen

Sie entscheiden, wie das Eigentum an der Anleihe festgehalten wird. Eine Möglichkeit ist ein digitales Register: ein Online-Verzeichnis, das zeigt, wem welche Anleihe gehört. Stellen Sie es sich wie ein Grundbuch für Ihre Anleihe vor. Die andere Möglichkeit ist die klassische Anleihe, die über eine Bank gehalten wird.

In Deutschland erlaubt das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG), eine Anleihe als Kryptowertpapier in ein Kryptowertpapierregister einzutragen. Dieses Register führt eine registerführende Stelle, die dafür eine Erlaubnis der BaFin braucht. Wir nennen sie im Folgenden kurz Registerführer. Nicht jedes EU-Land ist so weit: Manche erkennen ein digitales Register als offizielles Eigentumsverzeichnis an, andere noch nicht. Mehr dazu in unserem Leitfaden zum Kryptowertpapier nach eWpG.

Die Gesellschaft von Park drei wählt das digitale Register, damit alle 400 Beteiligungen in einem Verzeichnis stehen. Eine klassische Anleihe wäre genauso möglich. Tokenisierung ist eine Option, keine Pflicht.

Schritt 3: Das Angebotsdokument erstellen

Ein Wertpapierprospekt ist das umfangreiche Angebotsdokument, das die Aufsicht vor einem größeren öffentlichen Angebot billigt. In der EU brauchen öffentliche Angebote unter 12 Mio. EUR innerhalb von zwölf Monaten keinen Prospekt. Die Grenze zählt alle Angebote Ihres Unternehmens in der gesamten EU zusammen. Ein Land darf eine niedrigere Grenze von 5 Mio. EUR setzen.

In Deutschland tritt bei einem Angebot dieser Größe ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) an die Stelle des Prospekts: höchstens vier Seiten, die BaFin entscheidet innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob es veröffentlicht werden darf. Andere Länder verlangen ein eigenes nationales Dokument, Österreich etwa schon ab 2 Mio. EUR einen vereinfachten Prospekt. Mehr dazu in unserem Leitfaden Security Token Offering in der EU starten.

Park drei sammelt 4 Mio. EUR ein und hat in den vergangenen zwölf Monaten kein anderes öffentliches Angebot gemacht. Ein EU-Prospekt ist also nicht nötig. In Deutschland reicht das WIB; in anderen Ländern hängt das Dokument vom Land ab.

Schritt 4: Anleger ansprechen

Ihr Unternehmen lädt die Anleger ein, die es bereits kennt. Ob es die Anleihe selbst vertreiben darf, ohne ein lizenziertes Institut dazwischen, hängt vom Land ab. In Deutschland ist der Eigenvertrieb möglich; wie das in der Praxis aussieht, zeigt unser Beitrag zur Eigenemission. Für Österreich und die übrigen Länder: siehe Ländertabelle und den Hinweis darunter.

Die Gesellschaft von Park drei schreibt ihre 400 Anleger an. Tokenisierung findet keine Anleger; die bringen Sie mit. Die Online-Zeichnung läuft auf der Software, aber unter dem Namen Ihres Unternehmens.

Schritt 5: Anleger prüfen und aufnehmen

Die EU-Geldwäscheregeln (in Deutschland umgesetzt im Geldwäschegesetz, GwG) verpflichten Banken, Zahlungsdienstleister und andere beaufsichtigte Unternehmen, ihre Kunden zu identifizieren. Das sind die Identitätsprüfungen, oft KYC genannt (know your customer). Klären Sie mit Ihren Partnern, wer von ihnen welchen Anleger prüft.

Das Geld der Anleger fließt auf das Bankkonto der Gesellschaft oder über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister. Die Software hält es nie. Jeder der 400 Anleger von Park drei durchläuft die Identitätsprüfung und zahlt dann ein.

Schritt 6: Eigentum eintragen und Token liefern

Der Registerführer trägt die Anleihe und die Beteiligung jedes Anlegers ein. Die Beteiligungen haben die Form von Token: digitale Einheiten, die jeweils für einen Anteil an der Anleihe stehen.

Manche Anleger bewahren ihre Token in einer eigenen Wallet auf, einer App, die die Zugangsschlüssel hält. Andere lassen sie bei einem Verwahrer, einem Unternehmen, das Token für Dritte hält. Wer Token für andere verwahrt, braucht die Erlaubnis, die sein Land dafür vorsieht. Den technischen Aufbau stimmt der Registerführer vor der Ausgabe mit Ihnen ab.

Das Register von Park drei zeigt jetzt alle 400 Beteiligungen.

Schritt 7: Zinsen zahlen und berichten

Ihr Unternehmen zahlt die Zinsen an die Gläubiger, die im Register stehen, und berichtet ihnen. Wer die Steuer auf die Zinsen einbehält, ist von Land zu Land verschieden; klären Sie das mit Ihrem Steuerberater. Park drei zahlt den Zins jährlich zu dem Termin, den die Anleihebedingungen festlegen, an die eingetragenen Gläubiger.

Wer vorzeitig aussteigen will, braucht einen Käufer, direkt oder über einen Handelsplatz. Versprechen kann das niemand. Wie der Handel funktioniert, erklärt unser Beitrag zu Sekundärmärkten für tokenisierte Wertpapiere.

Wer macht was, und wer braucht eine Erlaubnis?

Die Erlaubnis liegt immer bei dem, der die regulierte Aufgabe ausführt. Für Park drei sieht die Verteilung so aus:

Schritt

Wer handelt

Wer eine Erlaubnis braucht

1. Strukturierung

Ihr Unternehmen, seine Kanzlei

Niemand

2. Registerform

Ihr Unternehmen entscheidet; der Registerführer führt das Register

Der Registerführer, wo das Land es verlangt (Deutschland: ja)

3. Angebotsdokument

Ihr Unternehmen

Niemand; manche Aufsichtsbehörden prüfen es

4. Anleger

Ihr Unternehmen

Hängt vom Land ab

5. Identitätsprüfung, Zahlungen

Bank, Zahlungsdienstleister, Partner nach Absprache

Jedes beaufsichtigte Unternehmen

6. Eintragung, Token

Registerführer, Verwahrer

Beide, wo das Land es verlangt

7. Zinsen

Ihr Unternehmen

Niemand; Steuerregeln variieren

ONINO stellt die Emissionssoftware bereit, mit bereits angebundenen lizenzierten Registerführern und Verwahrern. Den Vertrag mit diesen Partnern schließen Sie; jeder Partner hält seine Erlaubnis selbst und erbringt die regulierte Leistung selbst. Tokenisierung ist in diesem Aufbau eine Option unter mehreren. Die Seite Tokenisierung von Vermögenswerten zeigt, was die Software übernimmt und wo die Partner ins Spiel kommen.

Was bestimmt Kosten und Dauer einer Tokenisierung?

Die Kosten entstehen bei der Rechtsberatung, dem Angebotsdokument, dem Registerführer, den Identitätsprüfungen, dem Zahlungsverkehr und der laufenden Anlegerinformation. Für die Budgetplanung fragen Sie jeden Partner nach seinen einmaligen, jährlichen und anlegerbezogenen Gebühren sowie nach seiner Vorlaufzeit.

Bei Park drei dauern vier Dinge am längsten: die Anleihebedingungen, das WIB, der Vertrag mit dem Registerführer und 400 Identitätsprüfungen. Die Anleger gibt es schon. Park vier kann denselben Registerführer und dieselbe Software nutzen, braucht aber eigene Anleihebedingungen und ein eigenes Angebotsdokument.

Was gilt in Österreich und anderen EU-Ländern?

Die sieben Schritte laufen in jedem EU-Land in derselben Reihenfolge ab. Zwei Dinge unterscheiden sich: ob eine Anleihe in einem digitalen Register geführt werden darf, und welche Unterlagen ein Angebot über 4 Mio. EUR braucht.

Für Leser in Österreich sind zwei Punkte entscheidend. Ein eigenes Gesetz, das Anleihen in einem digitalen Register zulässt, haben wir nicht gefunden; hier hilft nur eine österreichische Kanzlei. Und schon ab 2 Mio. EUR verlangt die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen vereinfachten Prospekt, den sie billigt. Mit einem vierseitigen Informationsblatt käme Park drei in Österreich also nicht aus.

Angenommen, die Gesellschaft von Park drei säße in einem dieser sechs Länder. Bei 4 Mio. EUR bräuchte ihr Angebot im Heimatland in keinem Fall einen EU-Prospekt.

Land

Anleihe im digitalen Register?

Was ein Angebot über 4 Mio. EUR braucht

Deutschland

Ja, mit einem von der BaFin lizenzierten Registerführer.

Wertpapier-Informationsblatt (WIB) mit höchstens vier Seiten, die BaFin entscheidet in zehn Arbeitstagen; Eigenvertrieb möglich.

Österreich

Kein Gesetz gefunden; österreichische Kanzlei fragen.

Vereinfachter Prospekt, von der FMA gebilligt, ab 2 Mio. EUR.

Frankreich

Ja, für nicht börsennotierte Anleihen, laut AMF, der französischen Finanzmarktaufsicht.

Kurzes Informationsdokument (DIS), bei der AMF hinterlegt, nicht gebilligt; Grenze: siehe Hinweis.

Italien

Ja, mit einem Registerführer auf der Liste der CONSOB, der italienischen Finanzmarktaufsicht.

Kein Dokument; die CONSOB kann eines erst über 8 Mio. EUR verlangen.

Niederlande

Nicht direkt; vorerst nur über eine Zwischenstruktur.

Informationsdokument mit höchstens sieben Seiten, bei der niederländischen Finanzmarktaufsicht AFM hinterlegt und vor dem Angebot veröffentlicht.

Spanien

Ja, mit einer zugelassenen Registerstelle, die das Unternehmen benennt.

Kein Prospekt; möglicherweise ein Informationsdokument; Grenze: siehe Hinweis.

Frankreich und Spanien: Die EU-Grenze liegt bei 12 Mio. EUR, die nationalen Texte nennen aber noch 8 Mio. EUR, eine Anpassung steht aus. Für diese Grenzen, für den Eigenvertrieb außerhalb Deutschlands und für grenzüberschreitende Angebote fragen Sie eine Kanzlei vor Ort.

Länderangaben geprüft am 28. Oktober 2026. Jeder Link in der Tabelle führt zu dem Gesetz oder der Aufsichtsseite, auf der die Angabe beruht.

Woran scheitern erste Tokenisierungsprojekte?

Vier Details können ein erstes Projekt stoppen.

Fondsstatus. Eine Gesellschaft, die den Park nur für Anleger hält, kann als Investmentvermögen gelten. Die Gesellschaft von Park drei betreibt den Park selbst; deshalb ist Schritt 1 so wichtig.

Zins, der am Strompreis hängt. Dann kann die Anleihe unter die EU-Regeln für verpackte Anlageprodukte (PRIIPs) fallen. Sie erfassen Anlagen, deren Ertrag sich mit einem Marktpreis bewegt. Für den Verkauf an Privatanleger ist dann ein Basisinformationsblatt nötig, ein standardisiertes Faktenblatt. Park drei zahlt einen festen Zins.

Lizenzpflichtige Aufgaben. Das Register führen, Token für andere verwahren oder fremde Zahlungen abwickeln: Dafür kann eine Erlaubnis nötig sein, je nach Land. Bei Park drei übernehmen lizenzierte Partner diese Aufgaben.

Die Krypto-Frage. Ist das ein Kryptoprodukt? Nein. Eine tokenisierte Anleihe bleibt eine Anleihe; die MiCAR, das EU-Regelwerk für Kryptowerte, gilt hier nicht.

Was sollten Sie vorbereiten, bevor es losgeht?

Beginnen Sie bei den Anlegern. Für Park drei heißt das:

  1. Zusagen der 400 Anleger, und wie viel jeder investieren will.

  2. Die Emissionsgesellschaft und die Anleihebedingungen, einschließlich der Regeln, wie Gläubiger über Änderungen abstimmen.

  3. Eine Kanzlei in Ihrem Land mit einer Frage: „Dürfen wir diese Anleihe selbst vertreiben, und welches Dokument brauchen wir?“

  4. Einen Registerführer, dazu einen Verwahrer für Anleger ohne eigene Wallet.

  5. Jemanden, der Identitätsprüfungen, Zahlungen und Anlegerinformation verantwortet.

Planen Sie Ihren eigenen Park drei? Sehen Sie, was die Software übernimmt und wo lizenzierte Partner ins Spiel kommen.

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