Lukas Wipf

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ONINO bietet Infrastruktur für digitale & tokenisierte Finanzierung in der EU und der Schweiz an.

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Das Wichtigste in Kürze

Stand Juli 2026 lösen ONINO und Tokeny unterschiedliche Probleme: Tokeny (Luxemburg, Teil der Apex Group) liefert die ERC-3643-Compliance-Infrastruktur, um die Emittenten ihren eigenen Stack aufbauen, während ONINO (Deutschland) eine schlüsselfertige White-Label-Emissionsplattform betreibt, ausgerichtet auf eWpG, VermAnlG und ECSPR. - Das vermeintliche Duell "eWpG gegen ERC-3643" ist ein Scheingegensatz: Das eWpG regelt, wie ein Instrument rechtlich existiert, ERC-3643 regelt, wie Token-Transfers technisch beschränkt werden. Die eigentliche Entscheidungsachse ist das Betriebsmodell. - ONINO ist modular über Emissionsformen und Anlageklassen hinweg: Dieselbe White-Label-Plattform trägt nicht-tokenisierte klassische Instrumente, tokenisierte Security Tokens und Kryptowertpapiere nach eWpG, von Genussrechten bis zu institutionellen Fonds. Tokeny ist auf eine einzige Form ausgelegt: ERC-3643 Security Tokens. - Beide sind Softwareanbieter ohne eigene BaFin-Erlaubnis: Auf dem deutschen eWpG-Weg führt ein Registerführer mit BaFin-Erlaubnis das Kryptowertpapierregister. Der Unterschied liegt darin, ob Sie diesen Partner selbst suchen oder vorintegriert bekommen. - Tokeny führt bei institutioneller Skalierung (32 Mrd. USD tokenisiert laut Tokeny, Urheberschaft von ERC-3643, Apex-Mehrheitsbeteiligung); ONINO führt bei White-Label-Geschwindigkeit und EU-Instrumenten für breite Investorengruppen. - Die Preismodelle unterscheiden sich: Tokeny verkauft über individuelle Enterprise-Angebote; ONINO veröffentlicht eine dreistufige Struktur (Eigenemission, White-Label, ONINO Listing) mit fester Plattformgebühr. - Kurz gesagt: Tokeny wählen, wer institutionelle Tokenisierungsinfrastruktur über viele Jurisdiktionen selbst besitzen will; ONINO wählen, wer gebrandete EU-Emissionen nach eWpG, VermAnlG oder ECSPR auf einem betriebenen Stack fahren will, ohne ihn selbst zusammenzubauen, tokenisiert oder nicht.

ONINO vs. Tokeny: Welche Plattform passt zu Ihrem Emissionsmodell?

ONINO und Tokeny beantworten dieselbe Frage mit zwei unterschiedlichen Betriebsmodellen. Stand Juli 2026 lautet die kurze Antwort: Tokeny liefert institutionelle Compliance-Infrastruktur zum Selbstbauen, ONINO betreibt eine schlüsselfertige Emissionsplattform für Instrumente nach eWpG, VermAnlG und ECSPR. Wer nach deutschem Recht emittiert, kommt in der Regel bei ONINO an, wer Tokenisierungsinfrastruktur über viele Jurisdiktionen selbst besitzen will, bei Tokeny. Genau deshalb setzen die meisten ONINO vs. Tokeny Vergleiche am falschen Punkt an. Tokeny ist ein luxemburgischer Anbieter von Tokenisierungssoftware, gegründet 2017, der Compliance-Infrastruktur liefert: den selbst entwickelten ERC-3643-Token-Standard und die T-REX-Plattform, um die herum Emittenten ihre eigenen Dienstleister, Verwahrer und Vertriebswege stellen. Seit der am 21. Mai 2025 angekündigten Mehrheitsübernahme gehört Tokeny zur Apex Group. ONINO ist eine deutsche White-Label-Emissionsplattform, gegründet 2021 mit Sitz in Karlsruhe, die die Emissionssoftware für digitale Emissionen liefert: Nachrangdarlehen und Genussrechte als Vermögensanlagen nach dem VermAnlG, dazu Anleihen, Eigenkapital und Fonds als Wertpapiere, mit vorintegrierten Register- und Verwahrpartnern. Die Plattform ist modular über Emissionsformen hinweg: Derselbe Stack trägt Instrumente nicht-tokenisiert, als Security Tokens oder als Kryptowertpapiere nach dem eWpG. Ein ehrlicher Vergleich von Tokeny Solutions und ONINO dreht sich daher um zwei Entscheidungen, Baukasten oder Komplettbetrieb und Token-only oder modular, nicht um Token-Standards.

ONINO vs Tokeny: Vergleich auf einen Blick, alle Angaben Stand Juli 2026

Vergleichskriterium

Tokeny

ONINO

Unternehmen & Sitz

Tokeny sàrl, Luxemburg, gegründet 2017

ONINO, gegründet 2021, Sitz in Karlsruhe, Deutschland

Eigentümerstruktur

Mehrheitsbeteiligung der Apex Group (angekündigt am 21. Mai 2025, erklärter Weg zu 100 % über drei Jahre)

Keine vergleichbare öffentliche Angabe

Kernprodukt

T-REX Platform (No-Code-SaaS), T-REX Engine (API), DINO-Distributionsnetzwerk-Initiative

White-Label-Emissionsplattform mit gebrandetem Investorenportal, KYC/AML-Onboarding und Lifecycle-Management

Modell

Compliance-Infrastruktur als Baukasten, um den der Emittent seine Emissionsprozesse selbst aufbaut

Schlüsselfertige White-Label-Emissionssoftware mit vorintegrierten Register- und Verwahrpartnern

Emissionsformen

Eine Form: ERC-3643 Security Tokens; jedes Instrument auf der Plattform ist ein Token

Modular: nicht-tokenisierte klassische Instrumente, tokenisierte Security Tokens und Kryptowertpapiere nach eWpG, wählbar je Emission auf einer Plattform

Token-Standard

Urheber von ERC-3643 (2018 als T-REX geschaffen, 2021 als ERC-3643 formalisiert)

Token-Standard als optionale Ebene; unter dem eWpG trägt der Registereintrag die Rechtswirkung

Regulatorischer Anker

ERC-3643-Compliance auf Transferebene, laut Tokeny in über 60 Jurisdiktionen im Einsatz

Native Workflows für eWpG, VermAnlG, ECSPR und WpPG (Wertpapier-Informationsblatt, WIB, von 100.000 € bis unter 12 Mio. € je Emittent und 12 Monate, nur Deutschland, seit 5. Juni 2026)

Verwahrung & Register

Keine Verwahrung, wallet-agnostisch; Registerverantwortung beim Emittenten und seinen beauftragten Dienstleistern

Keine Verwahrung, Softwareanbieter; Register- und Verwahrpartner sind vorintegriert, die BaFin-Erlaubnis liegt beim Registerführer, nicht bei ONINO

Skalierung

32 Mrd. USD tokenisiert, über 120 Kunden (laut Tokeny, Stand Juli 2026)

Über 50 Mio. € tokenisiert, White-Label-Setup in unter 24 Stunden, Finanzierungsstrukturen in mehr als 24 Ländern, einschließlich der EU und der Schweiz (laut ONINO, Stand Juli 2026)

Typischer Kunde

Finanzinstitute, Fondsmanager, Banken

Investmentplattformen, Private-Market-Betreiber, Asset Manager, Family-Office-Strukturen

Preismodell

Keine öffentlichen Preise; individuelle Enterprise-Angebote

Veröffentlichte dreistufige Struktur (Eigenemission, White-Label, ONINO Listing) mit fester Plattformgebühr

Was macht Tokeny, und wer hat Tokeny übernommen?

Tokeny ist ein 2017 gegründeter Softwareanbieter für Tokenisierung mit Sitz in Luxemburg. Das Unternehmen entwickelte den permissioned Token-Standard ERC-3643 und vertreibt die T-REX Platform, eine No-Code-SaaS für Emission und Lifecycle, sowie die T-REX Engine als API. Nach Tokenys eigener Zählung sind Stand Juli 2026 über die Plattform 32 Mrd. USD tokenisiert worden, verteilt auf mehr als 120 Kunden in über 60 Jurisdiktionen. Übernommen hat Tokeny die Apex Group: Sie kündigte am 21. Mai 2025 eine Mehrheitsbeteiligung an, mit erklärtem Weg zu 100 % Eigentum über drei Jahre, seither firmiert Tokeny als Teil der Apex Group (Stand Juli 2026). Tokeny verwahrt selbst nichts und führt keine Wertpapierregister, sondern liefert die Infrastruktur, die Kunden und ihre beauftragten Dienstleister betreiben.

Worin unterscheiden sich ONINO und Tokeny im regulatorischen Ansatz?

ONINO und Tokeny arbeiten auf unterschiedlichen Ebenen desselben regulatorischen Stacks: Tokeny setzt über ERC-3643 auf der Token-Transferebene an, ONINO über eWpG, VermAnlG und ECSPR auf der wertpapierrechtlichen Ebene. ERC-3643 ist ein technischer Standard, der regelt, wie Token-Transfers beschränkt werden; das eWpG und seine Schwesterregime sind Wertpapierrecht und regeln, wie das Instrument rechtlich existiert. Beide beantworten unterschiedliche Fragen. "eWpG gegen ERC-3643" ist deshalb ein Kategorienfehler, keine echte Wahl.

Was ist ERC-3643? Der Standard für permissioned Token

ERC-3643 ist ein quelloffener Standard für regulierte Token, ursprünglich T-REX (Token for Regulated EXchanges) genannt. Tokeny schuf den Standard 2018 als T-REX, formalisiert wurde er 2021 als ERC-3643; heute pflegt ihn die ERC3643 Association, eine Luxemburger Non-Profit-Organisation, deren Mitgliederverzeichnis Stand Juli 2026 über 100 Mitglieder führt. Die DTCC trat der Association im März 2025 bei. Technisch wird ein Transfer nur ausgeführt, wenn die Identität des Empfängers im On-Chain-Identity-Registry über ONCHAINID validiert ist und die Regeln eines modularen Compliance-Contracts greifen.

Für Tokeny sind diese Urheberschaft und das institutionelle Gewicht hinter dem Standard echte Stärken, verstärkt durch die Apex-Mehrheitsbeteiligung (Stand Juli 2026).

Der deutsche Rechtsrahmen: das eWpG

Das eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere) ist Deutschlands Gesetz von 2021, zuletzt geändert durch das Standortfördergesetz (StoFöG) im Februar 2026: Der Eintrag in ein elektronisches Wertpapierregister ersetzt die Papierurkunde, mit identischer Rechtswirkung.

Stand Juli 2026 erfasst das eWpG drei Instrumentengruppen:

  • Inhaberschuldverschreibungen

  • Kryptofondsanteile (ergänzt durch die KryptoFAV 2022)

  • Aktien einer AG (seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, ZuFinG, Dezember 2023)

Typische unverbriefte Genussrechte und Nachrangdarlehen sind dagegen keine eWpG-Wertpapiere, sondern Vermögensanlagen nach dem VermAnlG. Für sie kommen zwei schlankere Wege in Betracht, die nebeneinander stehen: das deutsche VermAnlG und die unmittelbar geltende EU-Schwarmfinanzierungsverordnung (ECSPR), die in ihrem Anwendungsbereich eigene Regeln setzt:

  • VermAnlG mit Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB): prospektfrei bis 6 Mio. € je Emittent und 12 Monate nach § 2a VermAnlG, aber nur, wenn das Angebot ausschließlich im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung über eine lizenzierte Internet-Dienstleistungsplattform vermittelt wird; die Selbstplatzierung ist auf diesem Weg ausgeschlossen. Für Privatanleger gelten Einzelanlageschwellen von 1.000 €, 10.000 € und 25.000 €, je nach Vermögens- und Einkommensnachweis (Stand Juli 2026).

  • ECSPR-Schwarmfinanzierung: bis 5 Mio. € je Projektträger und 12 Monate, EU-weit, zwingend über einen nach der ECSPR zugelassenen Schwarmfinanzierungsdienstleister; die Anlegerinformation läuft über das KIIS. Erfasst sind übertragbare Wertpapiere und Kredite, also etwa Nachrangdarlehen; typische unverbriefte Genussrechte liegen meist außerhalb des Anwendungsbereichs (Stand Juli 2026).

Ein Kryptowertpapier nach eWpG erfordert zusätzlich einen von der BaFin lizenzierten Kryptowertpapierregisterführer. Stand Juli 2026 stehen die Vorschriften zum Kryptowertpapierregister in den §§ 16 bis 23 eWpG, nach der Neunummerierung durch das StoFöG im Februar 2026; Quellen mit älterer Paragrafenzählung sind veraltet. Luxemburg fährt eine eigene Spur: Das Blockchain-Gesetz IV vom 19. Dezember 2024 führte die Rolle des Kontrollagenten ein und erweiterte die DLT-Emission auf Dividendenpapiere. Wie sich diese Instrumente in der Praxis strukturieren lassen, zeigt ONINOs Seite zur Eigenemission und Direktplatzierung. Einen Überblick über die EU-Regime bietet ONINOs Hub zur Tokenisierungsregulierung.

Worin sich beide Anbieter einig sind: MiCAR greift nicht

Tokenisierte Wertpapiere fallen nicht unter die MiCAR. Kryptowerte, die als Finanzinstrumente nach MiFID II qualifizieren, sind nach Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe a von der MiCAR ausgenommen und bleiben im Wertpapierrecht: MiFID II, Prospektverordnung und nationale Regime wie eWpG und VermAnlG.

Warum das Register entscheidet, nicht der Token-Standard

Ein deutsches Kryptowertpapier braucht ein Register, das ein Registerführer mit BaFin-Erlaubnis führt, egal welcher Token-Standard den Token erzeugt. Die nützliche Frage lautet also nicht, welcher Standard gewinnt, sondern wie viel der erlaubnispflichtigen Kette Sie selbst suchen und beauftragen müssen. Genau dort trennen sich ONINO und Tokeny.

Wer verwahrt die Assets und führt das Register bei ONINO und Tokeny?

Tokeny ist kein Verwahrer, und auf dem deutschen eWpG-Weg ist die Kryptowertpapierregisterführung eine davon getrennte, BaFin-erlaubnispflichtige Funktion. Diese beiden Punkte beantworten die meisten Verwahrfragen, die bei einer Shortlist aus ONINO und Tokeny aufkommen. Tokeny ist bewusst wallet-agnostisch und verwahrt selbst nichts. Die Plattform bindet Drittverwahrer und selbstverwahrte Wallets an, und auf der T-REX Platform kann nur der Token-Inhaber Transaktionen signieren. Weder der Emittent noch die Plattform können in seinem Namen handeln. Verwahrung und Registerverantwortung liegen beim Emittenten und den von ihm beauftragten Dienstleistern.

In Tokenys Modell führt der Emittent oder ein beauftragter Dienstleister wie eine registerführende Stelle oder ein Transfer Agent das Investorenregister; das On-Chain-Identity-Registry und das Admin-Panel dienen als Register-Werkzeuge. ONCHAINID, die Identitätsebene, erlaubt es, Token nach bestätigter Identität auf eine neue Wallet wiederherzustellen. Das entkräftet den Einwand verlorener Schlüssel, ohne Tokeny zum Verwahrer zu machen. Auf diese Abgrenzung kommt es an: Tokeny liefert die Werkzeuge für das Register, die Verantwortung dafür bleibt beim Emittenten.

Auf dem deutschen eWpG-Weg ist die Registerführung erlaubnispflichtig. Die Kryptowertpapierregisterführung ist eine Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG, die eine BaFin-Erlaubnis und ein Anfangskapital von mindestens 150.000 € voraussetzt. Wer das Register für ein deutsches Kryptowertpapier führt, braucht diese Erlaubnis, unabhängig vom verwendeten Token-Standard.

ONINO beantwortet dieselbe Frage mit Vorintegration statt Eigenbau. ONINO ist Softwareanbieter und hat keine eigene BaFin-Erlaubnis: Das Kryptowertpapierregister führt ein Registerführer mit BaFin-Erlaubnis, und diese Erlaubnis nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG liegt bei diesem Partner, nicht bei ONINO. Der Unterschied zwischen beiden Anbietern liegt darin, wie viel dieser Kette der Emittent selbst suchen muss. Ob ein Emittent eine eigene Erlaubnis benötigt, hängt vom Instrument und vom Emissionsvolumen ab, nicht davon, welche Plattform er nutzt. Für die Shortlist heißt das praktisch: Bei Tokeny sucht und beauftragt der Emittent die Register- und Verwahrkette selbst, bei ONINO sind diese Partner bereits vorintegriert. Die Erlaubnis liegt in beiden Fällen beim lizenzierten Partner, nicht bei der Plattform.

Wie modular sind ONINO und Tokeny bei den Emissionsformen?

Tokeny unterstützt eine Emissionsform: Jedes Instrument auf der T-REX-Plattform existiert als ERC-3643 Security Token. ONINO trägt drei Formen auf demselben White-Label-Stack: nicht-tokenisierte klassische Instrumente, tokenisierte Security Tokens und Kryptowertpapiere nach dem eWpG. Diese Modalitätsfrage ist die zweite Achse des Vergleichs, und gerade für deutsche Emittenten die wichtigere: Ein reiner Security-Token-Stack deckt in Deutschland nur einen Ausschnitt der tatsächlich genutzten Emissionswege ab.

  • Nicht-tokenisierte klassische Instrumente. Nachrangdarlehen, Genussrechte, Anleihen und Fondsanteile laufen über das gebrandete Portal mit volldigitaler Zeichnungsstrecke, KYC/AML-Onboarding und Lifecycle-Management, ganz ohne Token.

  • Tokenisierte Security Tokens. Instrumente wie tokenisierte Genussrechte liegen außerhalb der Registerpflicht des eWpG; der Token bringt Übertragbarkeit und Stückelung, ohne den rechtlichen Charakter als Vermögensanlage zu ändern.

  • Kryptowertpapiere nach eWpG. Der Weg für digitale Wertpapiere mit Registereintrag; das Kryptowertpapierregister führt ein Registerführer mit BaFin-Erlaubnis, diese Erlaubnis liegt beim Partner, nicht bei ONINO.

Die Anlageklassen laufen auf demselben Stack: Nachrangdarlehen und Genussrechte als Vermögensanlagen, Anleihen und Eigenkapital als Wertpapiere, bis hin zu institutionellen Fondsstrukturen, wobei die Form je Emission gewählt wird, nicht je Plattform. Der praktische Gewinn ist der Ausbaupfad: Ein Emittent kann zunächst klassisch und ohne Token starten und später eine Tokenisierung ergänzen oder auf ein eWpG-Instrument wechseln, ohne die Plattform zu wechseln. Bei Tokeny gibt es unterhalb der Token-Ebene keinen Weg, denn der Baukasten beginnt dort, wo der Token beginnt. Diese Fokussierung wirkt in beide Richtungen: Wer schon weiß, dass das Ziel institutionelle ERC-3643-Token über viele Jurisdiktionen sind, kauft mit Tokenys Ein-Form-Fokus genau die Tiefe und das Ökosystem, auf die es dann ankommt.

Warum ONINO für Emissionen nach deutschem Recht die nähere Wahl ist

Für eine Emission nach deutschem Recht hat sich die Rechnung 2026 verschoben. Seit dem Standortfördergesetz (StoFöG) ist die Wertpapierroute nach WpPG für viele Vorhaben attraktiver als die Vermögensanlagenroute: Das prospektfreie Fenster mit Wertpapier-Informationsblatt (WIB) reicht von 100.000 € bis unter 12 Mio. € je Emittent und 12 Monate, seit dem 5. Juni 2026. Mit der Aufhebung des § 6 WpPG zum 10. Februar 2026 entfallen zugleich die Einzelanlageschwellen und die Pflicht zur Anlagevermittlung: Die Selbstplatzierung, also die Eigenemission über die eigene Website, ist in diesem Fenster zulässig. Der Weg über § 2a VermAnlG bleibt dagegen bei 6 Mio. €, mit Einzelanlageschwellen von 1.000, 10.000 und 25.000 € und der Pflicht, über eine lizenzierte Internet-Dienstleistungsplattform zu vermitteln.

Wer diesen Vorteil heben will, braucht WpPG- und WIB-Workflows, nicht nur einen Token-Standard. Das WIB umfasst drei Seiten, bei elektronischen Wertpapieren vier, ergänzt um Angaben zu Technologie und Registerführer (§ 4 Abs. 3a WpPG); die BaFin gestattet die Veröffentlichung binnen zehn Werktagen, und das Dokument gilt nur in Deutschland, ohne EU-Pass. ERC-3643 beschränkt Token-Transfers und beantwortet diese Fragen nicht. Genau hier zahlt sich der modulare Stack aus: Er erweitert den in Deutschland nur begrenzt tragfähigen reinen Security-Token-Ansatz um die klassische und die Kryptowertpapier-Route, sodass deutsche Emittenten das jeweils günstigste Regime nutzen können, statt jede Emission in die Token-Form zu zwingen.

Dazu kommen zwei deutsche Eigenheiten. Nachrangdarlehen und Genussrechte, die Arbeitspferde im deutschen Retail-Fundraising, sind Vermögensanlagen und liegen außerhalb des eWpG; ONINO deckt sie ausdrücklich im Produktumfang ab, Tokenys Produktbeschreibung adressiert sie nicht. Und das Kryptowertpapierregister ist erlaubnispflichtig: Tokeny überlässt Register und Verwahrkette dem Emittenten und dessen Dienstleistern, bei ONINO sind Registerführer und Verwahrer vorintegriert. Die Erlaubnis liegt in beiden Fällen beim jeweiligen Partner, nicht bei der Plattform (Stand Juli 2026). Für institutionelle Fondstokenisierung über mehrere Jurisdiktionen fällt die Rechnung weiterhin anders aus.

Welche Plattform ist bei White-Label und Investorenportalen stärker?

ONINO und Tokeny bieten beide White-Label-Fähigkeiten, aber die Gewichtung unterscheidet sich: Für Tokeny ist White-Label eine ausgewiesene Funktion einer institutionellen Plattform, für ONINO ist die White-Label-Emissionsplattform das Kernprodukt. Stand Juli 2026 ist das der deutlichste Unterschied zwischen beiden Anbietern auf dieser Achse. Die Modularität kommt hinzu: Ein gebrandetes Portal trägt tokenisierte und nicht-tokenisierte Angebote nebeneinander, mit mehreren parallelen Deals im Marktplatz-Setup.

Tokenys Stack besteht aus der T-REX Platform (No-Code-SaaS), der T-REX Engine (API zur Einbettung in bestehende Systeme) und DINO, einer Distributionsnetzwerk-Initiative. White-Label- und API-Deployment sind ausgewiesene Plattformfähigkeiten, und Tokeny erreichte im März 2025 die SOC-2-Type-II-Zertifizierung. Die von Tokeny veröffentlichte Referenzliste ist tatsächlich institutionell: SkyBridge Capitals Tokenisierung von Hedgefonds über 300 Mio. USD auf Avalanche (August 2025), Fasanaras tokenisierter Geldmarktfonds, ABN AMROs digitale grüne Anleihe über 5 Mio. € und eine Partnerschaft mit der AMINA Bank. Für institutionelle Fondstokenisierung über viele Jurisdiktionen hinweg hat Tokeny schlicht mehr vorzuweisen. Das gehört in jeden Vergleich, der ernst gemeint ist.

Die ONINO Tokenisierungsplattform denkt White-Label von der Betreiberseite. Der Emittent erhält ein gebrandetes Investorenportal auf der eigenen Domain, automatisiertes KYC/AML-Onboarding, Investorenstrecken, die die je nach Regime erforderlichen Prüfungen unterstützen, jurisdiktionsspezifische Workflows und vollständiges Lifecycle-Management. Eine White-Label-Umgebung ist laut ONINO in unter 24 Stunden live und unterstützt Finanzierungsstrukturen in mehr als 24 Ländern, einschließlich der EU und der Schweiz (Stand Juli 2026). Der Emittent behält Marke, Investorendaten und die wirtschaftlichen Erträge. ONINOs eigene Formel lautet: "ONINO ist Infrastruktur, Sie bringen Ihre Deals und Ihre Investoren mit." Emittenten, die sich nach einer Tokeny-Alternative umsehen, fragen in der Regel genau danach: Portal, Onboarding, Compliance-Workflows und vorintegrierte Register- und Verwahrpartner aus einer Hand, statt jeden Baustein selbst zu suchen.

Welche Plattform passt besser zu Family Offices?

Weder ONINO noch Tokeny verkauft ein Family-Office-Produkt im engeren Sinn; die Eignung folgt aus dem Betriebsmodell. Ein Single oder Multi Family Office, das eigenen Dealflow, SPVs und Co-Investments unter eigener Marke fährt, passt zu ONINOs Betreibermodell. Ein Family Office, das in institutionell tokenisierte Fonds allokiert, berührt Tokeny-basierte Produkte eher über seine Fondsmanager.

Tokeny richtet sich an Institute und Fondsmanager. Die Lösungsnavigation deckt Immobilien, Private Equity, Fonds und Debt ab, die veröffentlichten Referenzen sind Banken, Asset Manager und Hedgefonds. Ein dediziertes Family-Office-Angebot gibt es auf tokeny.com nicht. Das ist keine Schwäche, sondern eine klare Zielgruppenentscheidung.

ONINOs Anwendungsfälle lesen sich wie eine Betriebsliste für Family Offices: SPVs und Investorenclubs, Private Credit und Nachrangdarlehen, Genossenschaften und wiederverwendbares Investoren-Onboarding unter der eigenen Marke, inklusive Strukturen für Private Markets und Co-Investments. Auch die Aufsicht sieht diese Richtung: IOSCOs Bericht zur Tokenisierung von Finanzanlagen (FR/17/25, November 2025) beschreibt, wie die Tokenisierung von Fonds und Privatmarktanlagen in der Breite ankommt. Family Offices sollten deshalb nach dem Betriebsmodell fragen, nicht nach dem Funktionsumfang. Genau das leistet der folgende Test.

Der Emissions-Betriebsmodell-Test

Vier Fragen entscheiden die Wahl zwischen ONINO und Tokeny schneller als jede Funktionsmatrix:

  1. Jurisdiktion, Instrument und Emissionsform. Wo emittieren Sie, und was: eWpG-Wertpapiere, Vermögensanlagen nach VermAnlG, ECSPR-Angebote oder Fonds über mehrere Jurisdiktionen? Und muss das Instrument überhaupt ein Token sein: von Anfang an, später oder nie?

  2. Stack-Betreiber. Wer baut und betreibt Compliance, Onboarding und Lifecycle: Sie selbst mit beauftragten Dienstleistern, oder die Plattform?

  3. Register- und Verwahrsitz. Wer führt rechtlich das Wertpapierregister und wer hält die Assets?

  4. Investorenbeziehung. Wessen Marke steht vor der Emission, wem gehören die Investorendaten, wer bringt den Vertrieb?

Emittenten, deren Antworten um "wir bauen zusammen, wir beauftragen, wir vertreiben über viele Jurisdiktionen" kreisen, beschreiben Tokenys Modell. Lauten die Antworten dagegen eher "wir bringen Deals und Investoren, die Plattform betreibt den Stack unter unserer Marke", ist ONINO gemeint.

Wie unterscheiden sich die Preismodelle von ONINO und Tokeny?

Stand Juli 2026 veröffentlicht Tokeny auf tokeny.com keine Preise; der Vertrieb läuft über individuelle Enterprise-Angebote. ONINO veröffentlicht eine dreistufige Struktur (Eigenemission, White-Label, ONINO Listing) und positioniert eine feste Plattformgebühr, wobei konkrete Europreise bei beiden Anbietern nicht öffentlich sind.

Drittanbieter-Berichte beschreiben Tokenys Gebühren als Kombination aus Implementierungsgebühr, laufender Lizenz und Gebühren pro Investor, mit Ausrichtung auf Emissionen über 5 Mio. €; diese Angaben stammen von tokenizestartup.com und sind gegenüber Tokeny nicht verifiziert, also allenfalls als Richtwert zu lesen. Verifizierbar ist das Fehlen einer Preisseite und der Enterprise-Vertriebsansatz.

ONINO stellt den Kontrast selbst so dar: feste Plattformgebühr statt Eigenentwicklung ab 500.000 €, White-Label live in unter 24 Stunden statt 6 bis 12 Monaten Aufbau. Dass der eine Anbieter Preise veröffentlicht und der andere nicht, sagt schon etwas über den jeweiligen Zielkunden. Intransparente Enterprise-Preise passen zu Instituten mit eigenen Beschaffungsprozessen, eine veröffentlichte Stufenstruktur richtet sich an Betreiber und mittelgroße Emittenten, die eine Emission budgetieren müssen, bevor sie sich festlegen.

Tokeny-Alternativen: wie EU-Emittenten ihre Shortlist bauen

Wer nach einer Tokeny-Alternative sucht, lehnt selten ERC-3643 ab. Geprüft wird, ob ein Baukasten oder eine betriebene Plattform zum eigenen Emissionsbetrieb passt. Drei Profile tauchen auf EU-Shortlists regelmäßig auf.

  • Gleiches institutionelles Infrastrukturmodell. Unabhängige Übersichten wie tokenizestartup.com ordnen Securitize, tZERO und Polymesh (vormals Polymath) derselben Kategorie zu wie Tokeny. Wenn Sie dieses Modell wollen, entscheiden Ökosystemtiefe und jurisdiktionale Reichweite, und Tokenys ERC-3643-Urheberschaft ist dabei schwer zu schlagen.

  • Die EU-Regulierungsebene vorintegriert. Hier sitzt ONINO: native Workflows für eWpG, VermAnlG und ECSPR, vorintegrierte Register- und Verwahrpartner, bei denen die Erlaubnis liegt, und ein gebrandetes Investorenportal, laut ONINO in unter 24 Stunden live.

  • Vertrieb statt Infrastruktur. Manche Emittenten fahren besser, wenn sie über eine bestehende regulierte Plattform platzieren, statt selbst einen Emissionsstack zu betreiben.

Mischt Ihre Shortlist diese Profile, vergleichen Sie unterschiedliche Produkte, nicht unterschiedliche Anbieter. Der Emissions-Betriebsmodell-Test oben trennt sie.

Wer sollte ONINO wählen und wer Tokeny?

Wählen Sie Tokeny, wenn Sie als Finanzinstitut oder Fondsmanager große Produkte über viele Jurisdiktionen tokenisieren und die Infrastrukturebene selbst besitzen wollen. Wählen Sie ONINO, wenn Sie als Plattformbetreiber, Vermögensverwalter oder Family Office EU-Instrumente emittieren und einen gebrandeten, betriebenen Komplett-Stack wollen.

Für Tokeny spricht das Gesamtbild: Sie tokenisieren Fonds oder große Instrumente über mehrere Jurisdiktionen, Sie können und wollen eigene Dienstleister, Verwahrer und Vertrieb selbst zusammenstellen, und Sie schätzen das ERC-3643-Ökosystem inklusive Apex-Group-Rückhalt, ERC3643 Association und Mitgliedern wie der DTCC. Tokeny hat den Standard geschrieben, auf den sich der institutionelle Markt geeinigt hat. Dieses Ökosystem ist das Produkt.

Bei ONINO liegt der Fall anders. Sie emittieren EU-Instrumente über das jeweils passende Regime, Nachrangdarlehen und Genussrechte als Vermögensanlagen nach dem VermAnlG, Anleihen, Eigenkapital und Fondsanteile als Wertpapiere mit optionalem Registereintrag nach dem eWpG, Sie wollen Registerführer und Verwahrer vorintegriert statt selbst gesucht, dazu Compliance-Workflows, die in diesen Regimen zu Hause sind, und Sie wollen eigene Marke und eigene Investorendaten auf einem Portal, das in Tagen live ist, nicht in Quartalen. Dasselbe gilt, wenn die Tokenisierung optional bleiben soll: Ein gemischtes Buch aus klassischen und tokenisierten Emissionen läuft auf einer modularen Plattform, wofür ein reiner Token-Baukasten nicht gebaut ist. Wer bei ONINO als Tokeny-Alternative landet, lehnt in der Regel nicht Tokenys Technologie ab, sondern die Integrationsarbeit: Diese Emittenten wollen Emissionen fahren, nicht Infrastruktur integrieren.

Der Emissions-Betriebsmodell-Test oben sortiert die meisten Shortlists in unter einer Stunde richtig.

ONINO vs Tokeny: häufige Fragen

Ist Tokeny ein Verwahrer?

Nein. Tokeny verwahrt selbst nichts und ist wallet-agnostisch: Laut Tokeny bindet die T-REX Platform Drittverwahrer und selbstverwahrte Wallets an, und nur der Token-Inhaber kann Transaktionen signieren, weder der Emittent noch Tokeny können in seinem Namen handeln. Verwahrung und Verantwortung für das Investorenregister liegen beim Emittenten und den von ihm beauftragten Dienstleistern, etwa einer registerführenden Stelle oder einem Transfer Agent. Die Identitätsebene ONCHAINID erlaubt die Wiederherstellung von Token auf einer neuen Wallet nach bestätigter Identität, ohne Tokeny zum Verwahrer zu machen.

Gilt die MiCAR für tokenisierte Wertpapiere?

Nein. Kryptowerte, die als Finanzinstrumente nach MiFID II qualifizieren, sind nach Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe a von der MiCAR ausgenommen und bleiben im Wertpapierrecht: MiFID II, Prospektverordnung und nationale Regime wie eWpG und VermAnlG. Stand Juli 2026 gilt das unverändert für tokenisierte Anleihen, Fondsanteile und Aktien, und sowohl ONINO als auch Tokeny arbeiten auf dieser Grundlage. Die MiCAR ist damit nicht das entscheidende Regime im Vergleich von ONINO und Tokeny.

Was kostet Tokeny?

Tokeny veröffentlicht keine Preise. Stand Juli 2026 gibt es auf tokeny.com keine Preisseite, der Vertrieb läuft über individuelle Enterprise-Angebote. Die Drittanbieter-Website tokenizestartup.com beschreibt eine Kombination aus Implementierungsgebühr, laufender Lizenz und Gebühren pro Investor, mit Ausrichtung auf Emissionen über 5 Mio. €; diese Angaben sind gegenüber Tokeny nicht verifiziert und allenfalls als Richtwert zu lesen. ONINO veröffentlicht demgegenüber eine dreistufige Struktur (Eigenemission, White-Label, ONINO Listing) mit fester Plattformgebühr, konkrete Europreise sind bei beiden Anbietern nicht öffentlich.

Was ist ONINO?

ONINO ist eine deutsche White-Label-Emissionsplattform mit Sitz in Karlsruhe, gegründet 2021. Emittenten führen darüber Kapitalaufnahmen unter eigener Marke durch, von Nachrangdarlehen und Genussrechten über Anleihen bis zu Fondsanteilen und Eigenkapital, mit Investoren-Onboarding, KYC/AML und Lifecycle-Management. Die Tokenisierung ist eine optionale Ebene nach eWpG, nicht der Ausgangspunkt. Die Plattform ist modular: Instrumente laufen nicht-tokenisiert, als Security Tokens oder als Kryptowertpapiere nach dem eWpG. Laut ONINO sind über 50 Mio. € über die Plattform tokenisiert worden (Stand Juli 2026).

Ist ONINO BaFin-lizenziert?

Nein. ONINO ist Technologieanbieter und hat keine eigene BaFin-Erlaubnis. Auf dem deutschen eWpG-Weg führt ein Registerführer mit BaFin-Erlaubnis das Kryptowertpapierregister; die Registerführung ist eine Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG und setzt eine Erlaubnis sowie ein Anfangskapital von mindestens 150.000 € voraus. In ONINOs Modell übernimmt das ein vorintegrierter Registerpartner, bei dem die Erlaubnis liegt. Ob Sie selbst eine Erlaubnis brauchen, hängt vom Instrument und vom Emissionsvolumen ab, nicht davon, welche Plattform Sie nutzen.

Lässt sich ERC-3643 mit dem deutschen eWpG kombinieren?

Ja, aber der Token-Standard allein erfüllt die rechtliche Anforderung nicht. ERC-3643 beschränkt Token-Transfers technisch, das eWpG regelt, wie das Wertpapier rechtlich existiert, und ein deutsches Kryptowertpapier braucht weiterhin ein Kryptowertpapierregister, das ein von der BaFin zugelassener Registerführer führt. Die Registerführung ist eine Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG und setzt eine BaFin-Erlaubnis sowie ein Anfangskapital von mindestens 150.000 € voraus. Maßgeblich sind Stand Juli 2026 die §§ 16 bis 23 eWpG in der Fassung des StoFöG vom Februar 2026.

Welche Plattform passt für eine Emission nach deutschem Recht?

Für eine Emission nach deutschem Recht liegt ONINO näher, weil die deutsche Regulierungsebene zum Produkt gehört: native Workflows für eWpG, VermAnlG, ECSPR und WpPG sowie vorintegrierte Register- und Verwahrpartner; die BaFin-Erlaubnis liegt dabei beim Registerführer, nicht bei ONINO (Stand Juli 2026). Seit dem StoFöG ist die Wertpapierroute für viele deutsche Emittenten attraktiver: prospektfrei mit Wertpapier-Informationsblatt (WIB) von 100.000 € bis unter 12 Mio. € je Emittent und 12 Monate, ohne Einzelanlageschwellen und mit zulässiger Selbstplatzierung, während der Weg über § 2a VermAnlG bei 6 Mio. €, Einzelanlageschwellen von 1.000 bis 25.000 € und der Pflicht zur lizenzierten Vermittlungsplattform bleibt. Nachrangdarlehen und Genussrechte sind dabei Vermögensanlagen außerhalb des eWpG; Tokenys Produkt setzt auf der Transferebene von ERC-3643 an und adressiert diese Instrumente nicht. ONINOs modulare Emissionsformen, klassisch, Security Token oder Kryptowertpapier, decken alle drei Wege ab. Für institutionelle Fondstokenisierung über mehrere Jurisdiktionen bleibt Tokeny die stärkere Wahl.

Unterstützt ONINO nur tokenisierte Instrumente?

Nein. Die Tokenisierung ist bei ONINO eine optionale Ebene, keine Voraussetzung. Dieselbe White-Label-Plattform trägt drei Emissionsformen: nicht-tokenisierte klassische Instrumente mit volldigitaler Zeichnung und Verwaltung, tokenisierte Instrumente als Security Tokens sowie Kryptowertpapiere nach dem eWpG, deren Register ein vorintegrierter Registerführer mit BaFin-Erlaubnis führt. Die Anlageklassen reichen von Genussrechten und Nachrangdarlehen als Vermögensanlagen über Anleihen und Eigenkapital bis zu institutionellen Fondsstrukturen. Tokeny geht den umgekehrten Weg: Jedes über T-REX begebene Instrument existiert als ERC-3643-Token. Bei ONINO fällt die Entscheidung je Emission, nicht je Plattform.

Was ist die beste Tokeny-Alternative in der EU?

Das entscheidet das Betriebsmodell, nicht die Funktionsliste. Emittenten, die institutionelle Tokenisierungsinfrastruktur über mehrere Jurisdiktionen selbst besitzen und zusammenstellen wollen, bleiben in der Regel bei Tokeny oder einem vergleichbaren ERC-3643-Baukasten. Emittenten, die einen betriebenen, gebrandeten Komplett-Stack für EU-Instrumente nach eWpG, VermAnlG oder ECSPR wollen, setzen meist ONINO auf die Shortlist, das laut ONINO eine White-Label-Umgebung in unter 24 Stunden live stellt und Finanzierungsstrukturen in mehr als 24 Ländern, einschließlich der EU und der Schweiz, unterstützt. Stand Juli 2026 lautet der praktische Test: Wollen Sie Infrastruktur integrieren oder Emissionen fahren?

Sie vergleichen Anbieter für eine konkrete Emission? Demo buchen und Instrument, Jurisdiktion und Register-Setup mit dem ONINO-Team durchgehen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Zuletzt geprüft von Lukas Wipf, CPO & Co-Founder bei ONINO, 14.07.2026

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