ECSPR vs. VermAnlG vs. Prospekt: Unter welcher Regulierung sollte Ihre Crowdfunding-Plattform arbeiten?
Welche Regulierung passt zu Ihrer Crowdfunding-Plattform? ECSPR, VermAnlG und Prospektweg im Vergleich: Schwellen, Anleger, Dokumente, Reichweite
REGULIERUNG
REGULIERUNG
Dieselben EU-Offenlegungsregeln gelten für konventionelle wie tokenisierte Instrumente – die Tokenisierung fügt lediglich die elektronische Ebene hinzu.
Dieselben EU-Offenlegungsregeln gelten für konventionelle wie tokenisierte Instrumente – die Tokenisierung fügt lediglich die elektronische Ebene hinzu.


WAS IST ONINO
Bevor Sie ein Instrument wählen, müssen Sie die Token-Art festlegen. Der Test ist einfach: Erwarten Investoren eine Rendite aus Ihrer Leistung, handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um ein Wertpapier – und das Wertpapierrecht gilt in vollem Umfang.
Vor jeder Analyse von Instrumenten oder Technologie zeigen Ihnen diese Schwellenwerte ungefähr, was Ihre Finanzierungsrunde kosten wird und wie lange sie dauert.
Gesamtgegenwert über zwölf Monate, unionsweit. Oberhalb dieser Schwelle benötigt ein öffentliches Angebot von Wertpapieren einen gebilligten Prospekt. Angehoben von 8 Mio. € am 5. Juni 2026.
Mitgliedstaaten können die Befreiungsschwelle auf mindestens 5 Mio. € senken und darunter ein nationales Informationsdokument verlangen. Prüfen Sie immer das Land, in dem Sie anbieten.
Je Projektträger, je zwölf Monate, für Angebote über eine lizenzierte Crowdfunding-Plattform. Oberhalb dieser Grenze fällt das Angebot nicht mehr unter die ECSPR-Regelung.
Vor jeder Analyse von Instrumenten oder Technologie zeigen Ihnen diese Schwellenwerte ungefähr, was Ihre Finanzierungsrunde kosten wird und wie lange sie dauert.
Gesamtgegenwert über zwölf Monate, unionsweit. Oberhalb dieser Schwelle benötigt ein öffentliches Angebot von Wertpapieren einen gebilligten Prospekt. Angehoben von 8 Mio. € am 5. Juni 2026.
Mitgliedstaaten können die Befreiungsschwelle auf mindestens 5 Mio. € senken und darunter ein nationales Informationsdokument verlangen. Prüfen Sie immer das Land, in dem Sie anbieten.
Je Projektträger, je zwölf Monate, für Angebote über eine lizenzierte Crowdfunding-Plattform. Oberhalb dieser Grenze fällt das Angebot nicht mehr unter die ECSPR-Regelung.
DIE REGIME
Vier deutsche Regime entscheiden über eine Finanzierung, und häufig greift mehr als eines gleichzeitig. Jedes wird durch etwas Bestimmtes ausgelöst. Lesen Sie die Zeile, die auf Ihr Vorhaben passt: Sie sehen, was Sie erstellen müssen und wer die Pflicht trägt.
| Regime | Es greift, wenn | Was Sie erstellen | Wer die Pflicht trägt |
|---|---|---|---|
| RegimeVermAnlGEntscheidet, ob Sie eine Vermögensanlage überhaupt öffentlich anbieten dürfen Vermögensanlagengesetz | Es greift, wennSie bieten in Deutschland öffentlich eine Vermögensanlage an, etwa Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, Genussrechte oder Unternehmensbeteiligungen. Das Produkt ist kein Wertpapier und fällt deshalb nicht unter die Prospektverordnung. | Was Sie erstellenEinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt und ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) auf maximal drei Seiten. Bei Schwarmfinanzierungen bis 6 Mio. Euro je Emittent in zwölf Monaten entfällt der Prospekt nach § 2a VermAnlG, das VIB bleibt. | Wer die Pflicht trägtSie als Anbieter, in der Regel zugleich Emittent. Billigung des Prospekts und Gestattung des VIB erteilt die BaFin. Einen Europäischen Pass gibt es hier nicht, die Billigung wirkt national. |
| RegimeKAGBEntscheidet, ob Ihre Struktur ein Investmentvermögen ist und wer sie verwalten darf Kapitalanlagegesetzbuch | Es greift, wennKapital wird von mehreren Anlegern eingesammelt, nach einer festgelegten Anlagestrategie investiert und nicht operativ unternehmerisch eingesetzt. Dann ist die Struktur ein Investmentvermögen, in der Praxis meist ein AIF. | Was Sie erstellenErlaubnis oder Registrierung als Kapitalverwaltungsgesellschaft, dazu Anlagebedingungen, Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen sowie die Bestellung einer Verwahrstelle. | Wer die Pflicht trägtDie Kapitalverwaltungsgesellschaft, entweder intern oder extern bestellt. Erlaubnis nach §§ 20 ff. KAGB oder Registrierung als kleine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, jeweils bei der BaFin. |
| RegimeECSPR Entscheidet, ob Sie über eine Plattform einsammeln dürfen und wie viel Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister | Es greift, wennAngebote werden über eine Schwarmfinanzierungsplattform an Anleger vermittelt, statt von Ihnen direkt vertrieben zu werden. | Was Sie erstellenEin Basisinformationsblatt für Anlagen (KIIS), mit einer Obergrenze von 5 Mio. Euro je Projektträger in zwölf Monaten. | Wer die Pflicht trägtDie Plattform hält die Zulassung und passportet sie in der Union. Das KIIS erstellt der Projektträger. |
| RegimeeWpGEntscheidet, in welcher Form ein Wertpapier begeben wird und wer das Register führt Gesetz über elektronische Wertpapiere | Es greift, wennSie begeben ein Wertpapier ohne Urkunde, durch Eintragung in ein elektronisches Register: als Zentralregisterwertpapier oder als Kryptowertpapier. Möglich für Inhaberschuldverschreibungen, Anteilscheine an Sondervermögen und seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz auch für Aktien. | Was Sie erstellenEmissionsbedingungen und die Eintragung im elektronischen Register statt einer Urkunde. Beim Kryptowertpapier zusätzlich die Mitteilung an die BaFin und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Prospektpflicht nach der Prospektverordnung bleibt davon unberührt. | Wer die Pflicht trägtDer Emittent für die Begebung. Das Register führt eine registerführende Stelle: das Kryptowertpapierregister ein Registerführer mit BaFin-Erlaubnis nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG, das Zentralregister eine Wertpapiersammelbank oder Verwahrstelle. |
| Regime | Es greift, wenn | Was Sie erstellen | Wer die Pflicht trägt |
|---|---|---|---|
| RegimeVermAnlGEntscheidet, ob Sie eine Vermögensanlage überhaupt öffentlich anbieten dürfen Vermögensanlagengesetz | Es greift, wennSie bieten in Deutschland öffentlich eine Vermögensanlage an, etwa Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, Genussrechte oder Unternehmensbeteiligungen. Das Produkt ist kein Wertpapier und fällt deshalb nicht unter die Prospektverordnung. | Was Sie erstellenEinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt und ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) auf maximal drei Seiten. Bei Schwarmfinanzierungen bis 6 Mio. Euro je Emittent in zwölf Monaten entfällt der Prospekt nach § 2a VermAnlG, das VIB bleibt. | Wer die Pflicht trägtSie als Anbieter, in der Regel zugleich Emittent. Billigung des Prospekts und Gestattung des VIB erteilt die BaFin. Einen Europäischen Pass gibt es hier nicht, die Billigung wirkt national. |
| RegimeKAGBEntscheidet, ob Ihre Struktur ein Investmentvermögen ist und wer sie verwalten darf Kapitalanlagegesetzbuch | Es greift, wennKapital wird von mehreren Anlegern eingesammelt, nach einer festgelegten Anlagestrategie investiert und nicht operativ unternehmerisch eingesetzt. Dann ist die Struktur ein Investmentvermögen, in der Praxis meist ein AIF. | Was Sie erstellenErlaubnis oder Registrierung als Kapitalverwaltungsgesellschaft, dazu Anlagebedingungen, Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen sowie die Bestellung einer Verwahrstelle. | Wer die Pflicht trägtDie Kapitalverwaltungsgesellschaft, entweder intern oder extern bestellt. Erlaubnis nach §§ 20 ff. KAGB oder Registrierung als kleine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, jeweils bei der BaFin. |
| RegimeECSPR Entscheidet, ob Sie über eine Plattform einsammeln dürfen und wie viel Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister | Es greift, wennAngebote werden über eine Schwarmfinanzierungsplattform an Anleger vermittelt, statt von Ihnen direkt vertrieben zu werden. | Was Sie erstellenEin Basisinformationsblatt für Anlagen (KIIS), mit einer Obergrenze von 5 Mio. Euro je Projektträger in zwölf Monaten. | Wer die Pflicht trägtDie Plattform hält die Zulassung und passportet sie in der Union. Das KIIS erstellt der Projektträger. |
| RegimeeWpGEntscheidet, in welcher Form ein Wertpapier begeben wird und wer das Register führt Gesetz über elektronische Wertpapiere | Es greift, wennSie begeben ein Wertpapier ohne Urkunde, durch Eintragung in ein elektronisches Register: als Zentralregisterwertpapier oder als Kryptowertpapier. Möglich für Inhaberschuldverschreibungen, Anteilscheine an Sondervermögen und seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz auch für Aktien. | Was Sie erstellenEmissionsbedingungen und die Eintragung im elektronischen Register statt einer Urkunde. Beim Kryptowertpapier zusätzlich die Mitteilung an die BaFin und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Prospektpflicht nach der Prospektverordnung bleibt davon unberührt. | Wer die Pflicht trägtDer Emittent für die Begebung. Das Register führt eine registerführende Stelle: das Kryptowertpapierregister ein Registerführer mit BaFin-Erlaubnis nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG, das Zentralregister eine Wertpapiersammelbank oder Verwahrstelle. |
RECHTSRAHMEN VERSTEHEN
Die EU-Lizenz hinter regelkonformem Crowdfunding.

ECSP-Lizenzanforderungen im Überblick: der Antrag mit 18 Bestandteilen, die benötigte Kapitalausstattung, realistische Bearbeitungszeiten und die Gebühren der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde.
Artikel lesen
Was Artikel 4 ECSPR zu Governance und Risikomanagement im Tagesgeschäft bedeutet: Compliance-Pflichten, Interessenkonflikte, Auslagerung und Beschwerdemanagement.
Artikel lesen
Wie ECSPR-Passporting eine Crowdfunding-Lizenz für 27 EU-Märkte öffnet, und welche Regeln hartnäckig national bleiben
Artikel lesen
Wie Sie eine Immobilien-Crowdfunding-Plattform in Europa starten: die ECSPR-Lizenz, Fremd- vs. Eigenkapital, Investoren-Onboarding, Deal-Pipeline und Software
Artikel lesen
Realistische EUR-Spannen für Software, Lizenz, Recht und Compliance entlang dreier Umsetzungswege
Artikel lesen
Die ECSP-Zulassung setzt eine funktionierende Plattform voraus, keinen bloßen Plan. Kosten von Eigenentwicklung vs. Zukauf, die Plattformanforderungen der ECSPR und wie White-Label-Software den Marktstart beschleunigt
Artikel lesen
was das Bulletin Board nach Artikel 25 erlaubt, wo die Grenze zum MiFID-Handelsplatz verläuft und wie Tokenisierung Anlagen übertragbar macht.
Artikel lesen



















Die EU-Lizenz hinter regelkonformem Crowdfunding.

ECSP-Lizenzanforderungen im Überblick: der Antrag mit 18 Bestandteilen, die benötigte Kapitalausstattung, realistische Bearbeitungszeiten und die Gebühren der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde.
Artikel lesen
Was Artikel 4 ECSPR zu Governance und Risikomanagement im Tagesgeschäft bedeutet: Compliance-Pflichten, Interessenkonflikte, Auslagerung und Beschwerdemanagement.
Artikel lesen
Wie ECSPR-Passporting eine Crowdfunding-Lizenz für 27 EU-Märkte öffnet, und welche Regeln hartnäckig national bleiben
Artikel lesen
Wie Sie eine Immobilien-Crowdfunding-Plattform in Europa starten: die ECSPR-Lizenz, Fremd- vs. Eigenkapital, Investoren-Onboarding, Deal-Pipeline und Software
Artikel lesen
Realistische EUR-Spannen für Software, Lizenz, Recht und Compliance entlang dreier Umsetzungswege
Artikel lesen
Die ECSP-Zulassung setzt eine funktionierende Plattform voraus, keinen bloßen Plan. Kosten von Eigenentwicklung vs. Zukauf, die Plattformanforderungen der ECSPR und wie White-Label-Software den Marktstart beschleunigt
Artikel lesen
was das Bulletin Board nach Artikel 25 erlaubt, wo die Grenze zum MiFID-Handelsplatz verläuft und wie Tokenisierung Anlagen übertragbar macht.
Artikel lesen



















Die EU-Lizenz hinter regelkonformem Crowdfunding.

ECSP-Lizenzanforderungen im Überblick: der Antrag mit 18 Bestandteilen, die benötigte Kapitalausstattung, realistische Bearbeitungszeiten und die Gebühren der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde.
Artikel lesen
Was Artikel 4 ECSPR zu Governance und Risikomanagement im Tagesgeschäft bedeutet: Compliance-Pflichten, Interessenkonflikte, Auslagerung und Beschwerdemanagement.
Artikel lesen
Wie ECSPR-Passporting eine Crowdfunding-Lizenz für 27 EU-Märkte öffnet, und welche Regeln hartnäckig national bleiben
Artikel lesen
Wie Sie eine Immobilien-Crowdfunding-Plattform in Europa starten: die ECSPR-Lizenz, Fremd- vs. Eigenkapital, Investoren-Onboarding, Deal-Pipeline und Software
Artikel lesen
Realistische EUR-Spannen für Software, Lizenz, Recht und Compliance entlang dreier Umsetzungswege
Artikel lesen
Die ECSP-Zulassung setzt eine funktionierende Plattform voraus, keinen bloßen Plan. Kosten von Eigenentwicklung vs. Zukauf, die Plattformanforderungen der ECSPR und wie White-Label-Software den Marktstart beschleunigt
Artikel lesen
was das Bulletin Board nach Artikel 25 erlaubt, wo die Grenze zum MiFID-Handelsplatz verläuft und wie Tokenisierung Anlagen übertragbar macht.
Artikel lesen



















Die EU-Lizenz hinter regelkonformem Crowdfunding.

ECSP-Lizenzanforderungen im Überblick: der Antrag mit 18 Bestandteilen, die benötigte Kapitalausstattung, realistische Bearbeitungszeiten und die Gebühren der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde.
Artikel lesen
Was Artikel 4 ECSPR zu Governance und Risikomanagement im Tagesgeschäft bedeutet: Compliance-Pflichten, Interessenkonflikte, Auslagerung und Beschwerdemanagement.
Artikel lesen
Wie ECSPR-Passporting eine Crowdfunding-Lizenz für 27 EU-Märkte öffnet, und welche Regeln hartnäckig national bleiben
Artikel lesen
Wie Sie eine Immobilien-Crowdfunding-Plattform in Europa starten: die ECSPR-Lizenz, Fremd- vs. Eigenkapital, Investoren-Onboarding, Deal-Pipeline und Software
Artikel lesen
Realistische EUR-Spannen für Software, Lizenz, Recht und Compliance entlang dreier Umsetzungswege
Artikel lesen
Die ECSP-Zulassung setzt eine funktionierende Plattform voraus, keinen bloßen Plan. Kosten von Eigenentwicklung vs. Zukauf, die Plattformanforderungen der ECSPR und wie White-Label-Software den Marktstart beschleunigt
Artikel lesen
was das Bulletin Board nach Artikel 25 erlaubt, wo die Grenze zum MiFID-Handelsplatz verläuft und wie Tokenisierung Anlagen übertragbar macht.
Artikel lesen



















Die Plattform, auf der Ihr Angebot läuft. Dafür ist keine Erlaubnis nötig, denn der Betrieb einer Software ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Hier sitzt ONINO, als Softwareanbieter.
Registerführer für das Kryptowertpapierregister, Kryptoverwahrer, Depotbank, Zahlungsinstitut, Wertpapierinstitut oder Haftungsdach. Die BaFin-Erlaubnis liegt bei diesen Partnern, und auf ONINO sind sie bereits angebunden.
Ihres. Die Angebotsunterlagen und deren Inhalt, die Werbe-Compliance und jede Erlaubnis, die Ihr eigenes Geschäftsmodell verlangt, etwa eine Erlaubnis als Schwarmfinanzierungsdienstleister, wenn Sie eine Plattform für Dritte betreiben.
KNOW THE FRAMEWORK
Schwellen und Anwendungsbereiche verschieben sich. Dieser Abschnitt wird quartalsweise geprüft.
Für öffentliche Wertpapierangebote gilt seitdem eine Schwelle von 12 Mio. Euro innerhalb von zwölf Monaten, zuvor waren es 8 Mio. Euro. Deutschland hat die Option, national auf 5 Mio. Euro abzusenken, nicht genutzt. An die Stelle des Prospekts tritt ein Wertpapier-Informationsblatt von maximal drei Seiten, das die BaFin gestatten muss. Die Schwelle gilt für alle Wertpapiere eines Emittenten zusammen, nicht je Gattung.
Die Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger sind gestrichen, und damit auch die Pflicht, diese Grenzen über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen prüfen zu lassen. Eigenemissionen über ein Wertpapier-Informationsblatt sind seitdem ohne zwischengeschalteten Vermittler möglich. Prospekte dürfen zudem vollständig auf Englisch erstellt werden, eine deutsche Zusammenfassung ist nicht mehr erforderlich. Was das für Emittenten bedeutet.
Deutschland hat die Übergangsfrist nach Artikel 143 Absatz 3 MiCAR verkürzt. Nach § 50 KMAG ist die als fortbestehend geltende Erlaubnis spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 erloschen, ein halbes Jahr vor dem EU-weiten Stichtag am 1. Juli 2026. Kryptowerte-Dienstleistungen setzen seitdem eine CASP-Zulassung voraus.
Schwellen und Anwendungsbereiche verschieben sich. Dieser Abschnitt wird quartalsweise geprüft.
Für öffentliche Wertpapierangebote gilt seitdem eine Schwelle von 12 Mio. Euro innerhalb von zwölf Monaten, zuvor waren es 8 Mio. Euro. Deutschland hat die Option, national auf 5 Mio. Euro abzusenken, nicht genutzt. An die Stelle des Prospekts tritt ein Wertpapier-Informationsblatt von maximal drei Seiten, das die BaFin gestatten muss. Die Schwelle gilt für alle Wertpapiere eines Emittenten zusammen, nicht je Gattung.
Die Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger sind gestrichen, und damit auch die Pflicht, diese Grenzen über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen prüfen zu lassen. Eigenemissionen über ein Wertpapier-Informationsblatt sind seitdem ohne zwischengeschalteten Vermittler möglich. Prospekte dürfen zudem vollständig auf Englisch erstellt werden, eine deutsche Zusammenfassung ist nicht mehr erforderlich. Was das für Emittenten bedeutet.
Deutschland hat die Übergangsfrist nach Artikel 143 Absatz 3 MiCAR verkürzt. Nach § 50 KMAG ist die als fortbestehend geltende Erlaubnis spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 erloschen, ein halbes Jahr vor dem EU-weiten Stichtag am 1. Juli 2026. Kryptowerte-Dienstleistungen setzen seitdem eine CASP-Zulassung voraus.
Häufig gestellte Fragen
FAQ
Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.
PASSENDE LÖSUNGEN


